Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Magazin Agenda
Gesundheit
11.12.2021

Kurioses Impf-Angebot vom Kanton

Karin Faisst, Leiterin Amt für Gesundheitsvorsorge und Präventivmedizinerin und Regierungsrat Bruno Damann. Bild: Patrice Ezeogukwu
Obwohl das BAG die Booster-Impfung frühstens nach sechs Monaten empfiehlt, bietet der Kanton St.Gallen nun die Auffrischung schon nach 5,5 Monaten an. Dabei handle es sich um ein begrenztes Angebot.

«Ab sofort und nur bis zum 23. Dezember 2021 ist es möglich, bereits 5,5 Monaten nach der Grundimmunisierung eine Booster-Impfung zu erhalten. Normalerweise muss man für eine Booster-Impfung sechs Monate warten. Wer von diesem Angebot Gebrauch machen will, kann entweder über www.wir-impfen.ch einen Termin fixieren oder sich in einer Pop-Up-Impfstelle spontan als Walk-In impfen lassen», schreibt der Kanton in einer kurzen Mitteilung am Donnerstagnachmittag an die Medien.

Seit einigen Wochen betreibt der Kanton St.Gallen nebst den vier Impfzentren auch mehrere Pop-Up-Impfstellen. Diese sind noch bis zum 23. Dezember 2021 in Betrieb.

«Um die bestehenden Ressourcen optimal zu nutzen und für einen optimalen Schutz vor den Weihnachtsfesttagen zu sorgen, bietet der Kanton deshalb bereits geimpften Personen die Möglichkeit, sich schon nach 5,5 Monaten seit der Grundimmunisierung (zweite Impfung beziehungsweise eine Impfung bei Zustand nach Covid) mit einer dritten Impfdosis zu schützen», heisst es weiter.

BAG und EKIF empfehlen die Auffrischimpfung frühestens sechs Monate nach der letzten Impfung. Warum der Kanton diese Empfehlung nun «ignoriert», beantwortet er auf Anfrage so: «Aufgrund der hohen Fallzahlen und den bevorstehenden Feiertagen erachten wir es als sinnvoll, jetzt die Möglichkeit der Booster-Impfung aktuell um 2 Wochen vorzuverschieben. Die sechs Monate Zeitabstand zwischen Grundimmunisierung und Booster-Impfung ist eine Empfehlung der EKIF, an die wir uns grundsätzlich halten. Aber man muss sich vorstellen, dass nach sechs Monaten auch nicht plötzlich der Impfschutz von einem Tag auf den anderen abfällt. Unter den gegebenen Umständen ist dieses Vorgehen gerechtfertigt.»

Das Angebot sei aber tatsächlich nur bis zum 23. Dezember begrenzt, danach gelten wieder sechs Monate.

Die Booster-Impfung wird an diesen Orten verabreicht:

  • Pop-Up-Impfstellen in Wattwil, Walenstadt, Uznach, St.Margrethen, Rorschach, Flawil und Altstätten
  • Impfzentren in Wil, St.Gallen, Buchs und Rapperswil-Jona

Interessierte können auf www.wir-impfen.ch einen Termin fixieren oder das Walk-In-Angebot in den Pop-Up-Impfstellen nutzen. Die Öffnungszeiten aller Impfzentren finden sich auf www.sg-impft.ch.

pd/stgallen24/ Linth24/Goldküste24