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Zollikon
16.12.2021

Ausgeweitete Maskenpflicht nach den Ferien

Die Massnahmen sind bis zum 24. Januar 2022. Bild: BAG Schweiz
Um nach den Weihnachtsferien den Schulbetrieb möglichst sicher starten zu können, wird die Maskentragpflicht befristet ab dem 3. Januar 2022 auch auf Schüler der 1. bis 3. Primarschulklassen ausgeweitet.

Keine Befreiungsmöglichkeit an Mittel- und Berufsfachsschulen

An Schulen der Sekundarstufe II wird die Befreiungsmöglichkeit von der Maskentragpflicht wie an der Volksschule aufgehoben. Bisher konnte sich auf Sekundarstufe II von der Maske befreien lassen, wer geimpft oder genesen war oder an repetitiven Tests teilnahm. Personen mit einer ärztlichen Maskentragdispens sind verpflichtet, sich wöchentlich testen zu lassen. Diese Massnahme tritt ab dem 13. Dezember in Kraft. 

Ausgeweitete Maskentragpflicht nach den Weihnachtsferien

Um nach den Weihnachtsferien den Schulbetrieb möglichst sicher starten zu können, wird die Maskentragpflicht befristet ab dem 3. Januar 2022 auch auf Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Primarschulklassen ausgeweitet. Ab der 4. Klasse der Primarstufe gilt die Maskentragpflicht bereits seit dem 1. Dezember. Diese Massnahmen sind bis zum 24. Januar 2022 befristet. 

Bundesrat verstärkt Massnahmen - 3. Dezember 2021
Am 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Massnahmen gegen das Coronavirus verschärft. Das sind die neuen Massnahmen.

Ausweitung der Maskenpflicht

  • Maskenobligatorium in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, auch nach 3-G-Kontrollen. Nach 2-G-Kontrollen keine Maskenpflicht. 

Ausnahmen für Gastro

  • Nach 3-G-Kontrollen Sitzpflicht bei Essen und Trinken, um die Maske ablegen zu können.

Massnahmen im Sport

  • Keine Ausnahmen mehr für Zertifikatspflicht und Maskenpflicht im Laiensport. Wo Maskentragen nicht möglich ist, müssen Kontaktdaten erhoben werden.

Massnahmen am Arbeitsplatz

  • Dringende Homeoffice-Empfehlung. Maskenpflicht in allen Innenräumen mit mehr als nur einer Person.

Kürzere Gültigkeit von Tests

  • Antigen-Schnelltests nur noch 24 statt 48 Stunden gültig. PCR-Tests bleiben 72 Stunden gültig.

Einreisebeschränkung

  • Alle Einreisenden, auch Geimpfte und Genesene, müssen einen negativen PCR-Test vorlegen und 4 bis 7 Tage später erneut einen negativen Test (Antigen oder PCR) abgeben. 

Die Übersicht zu den einzelnen Massnahmen finden Sie hier

Was bedeutet das für Zollikon?

Die Gemeindeverwaltung Zollikon ist zu den normalen Öffnungszeiten zugänglich, eine Voranmeldung ist nicht mehr notwendig. Wir bitten Sie um Verständnis, falls es aufgrund der Covid-19-Schutzmassnahmen (Abstand, Belegungsvorschriften) zu längeren Wartezeiten bei den Abteilungen kommen kann. Für die Gemeindeverwaltung gilt eine Maskentragepflicht. 

Unnötige Wartezeiten im Gemeindehaus können vermieden werden, indem viele Angelegenheiten bequem von zuhause oder von unterwegs mit unseren Online-Diensten abgewickelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Online-Schalter.

Wichtige Infos aus einzelnen Bereichen

Abteilung Gesellschaft

Handlungsfähigkeitszeugnisse, Bestätigungen des Sozialhilfe-Bezugs, Anmeldung für die Sozialhilfe, Gesuche für Entwicklungshilfe und Fonds können allesamt über den Online-Schalter bestellt werden.

Betreibungsamt

Betreibungsauszüge können über den Online-Schalter bestellt werden oder per E-Mail. Diese werden in der Regelt innert eines Werktages mit Rechnung an die jeweilige Wohnadresse versandt (A-Post).

Einwohnerkontrolle

Eine persönliche Vorsprache am Schalter ist nötig für:

  • Zuzug aus dem Ausland.
  • Identitätskartenantrag.
  • Abmeldung Schweizer/in ins Ausland.
  • Lebensbestätigungen.
  • Antrag- und Umschreibung Führerausweis.
  • Bestattungsgespräche auf telefonische Voranmeldung.
  • Antrag auf Verlängerung der Bewilligung für ausländische Staatsangehörige.

Polizei

Der Schalter der Polizei ist geöffnet, viele Angelegenheiten können aber auch hier online erledigt werden über die Online-Plattform der Polizei. Parkkarten können hier online gekauft werden.

Zivilstandsamt

Zivilstandsdokumente werden aus Platz- und Datenschutzgründen NICHT am Schalter geprüft. Bitte werfen Sie die abzugebenden Dokumenten in den blauen Briefkasten vor der Eingangstüre, besten Dank!

Weitere Massnahmen in öffentlichen Institutionen der Gemeinde finden Sie auf der Website.

Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um die strikte Einhaltung der Vorschriften. Bitte beachten Sie auch die Hygiene- und Abstandsvorschriften.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAG's
und auf der Website der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.

Informationen zum TracingApp SwissCovid hier.

Corona-Hotline des Bundes: 058 463 00 00.

Falls Sie eine Sprache sprechen, finden Sie unter Fachstelle Integration mehr Informationen.

Gemeinde Zollikon/Goldküste24