Keine Befreiungsmöglichkeit an Mittel- und Berufsfachsschulen
An Schulen der Sekundarstufe II wird die Befreiungsmöglichkeit von der Maskentragpflicht wie an der Volksschule aufgehoben. Bisher konnte sich auf Sekundarstufe II von der Maske befreien lassen, wer geimpft oder genesen war oder an repetitiven Tests teilnahm. Personen mit einer ärztlichen Maskentragdispens sind verpflichtet, sich wöchentlich testen zu lassen. Diese Massnahme tritt ab dem 13. Dezember in Kraft.
Ausgeweitete Maskentragpflicht nach den Weihnachtsferien
Um nach den Weihnachtsferien den Schulbetrieb möglichst sicher starten zu können, wird die Maskentragpflicht befristet ab dem 3. Januar 2022 auch auf Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Primarschulklassen ausgeweitet. Ab der 4. Klasse der Primarstufe gilt die Maskentragpflicht bereits seit dem 1. Dezember. Diese Massnahmen sind bis zum 24. Januar 2022 befristet.
Bundesrat verstärkt Massnahmen - 3. Dezember 2021
Am 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Massnahmen gegen das Coronavirus verschärft. Das sind die neuen Massnahmen.