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Gesundheit
17.12.2021

Frist für Boosterimpfung um zwei Wochen verkürzt

Sich für eine Auffrischimpfung anmelden, wenn die zweite Impfdosis fünfeinhalb Monate zurückliegt. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
Im Kanton Zürich können sich Personen ab (morgen) Samstag für eine Auffrischimpfung anmelden, wenn ihre Grundimmunisierung fünfeinhalb Monate zurückliegt.

Anlass ist die vom Bundesrat am Freitag angekündigte Verkürzung der Frist zwischen Grundimmunisierung und Boosterimpfung von sechs auf vier Monate.

Über weitere Schritte wird der Kanton Zürich nach Vorliegen der vom Bund für nächste Woche in Aussicht gestellten Empfehlung informieren, wie die Gesundheitsdirektion am Freitagabend mitteilte. Die zugelassenen Personen würden per SMS oder Brief kontaktiert, sobald sie einen Termin buchen könnten. Weiterhin seien auch Erst- und Zweitimpfungen möglich und dringend empfohlen.

Keystone-SDA/Goldküste24