Die Amtsdauer dauert von 2022 bis 2026.
An der Urne sollen die Mitglieder (inkl. Präsident/in) in folgender Behörden zu wählen:
- Gemeinderat (6 Mitglieder inkl. Präsident/in).
- Schulpflege (7 Mitglieder inkl. Präsident/in, von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderates).
- Bürgerrechtskommission (4 Mitglieder ohne Präsident/in).
- Sozialkommission (3 Mitglieder ohne Präsident/in).
- Rechnungsprüfungskommission (9 Mitglieder inkl. Präsident/in).
Die Wahlen werden mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt mit den Namen aller innert Frist vorgeschlagener Kandidatinnen und Kandidaten beigelegt (Artikel 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung).
Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein wollen, können bis 25. Januar 2022 schriftlich der Gemeinderatskanzlei, Gemeindehaus, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, gemeldet werden. Formulare mit den notwendigen Angaben zur Einreichung von Wahlvorschlägen können bei der Gemeinderatskanzlei Küsnacht bezogen oder hier heruntergeladen werden.