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Hombrechtikon
07.01.2022

Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen

Neubau auf Parzelle Nr. 7704. (Symbolbid) Bild: Pixabay
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ, Dreikönigstrasse 18, 8022 Zürich ein Plangenehmigungsgesuch eingereicht.

Es handelt sich um das Gesuch Nr. S-01777041.1, Transformatorenstation Hombrechtikon, Ober-Breitlen.

Neubau auf Parzelle Nr. 7704
Koordinaten: 2700853/1234600

Die Gesuchsunterlagen werden vom 7. Januar bis 7. Februar 2022 in der Gemeindeverwaltung Hombrechtikon, Abteilung Hochbau und Liegenschaften, Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon während den Bürozeiten öffentlich aufgelegt.

Rechtliche Hinweise

Einteigungsbann

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in die Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Einsprachen, Einwände und Begehren Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Kontaktstelle Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen: 

  • Einsprachen gegen die Enteignung
  • Begehren nach den Artikeln 7 bis 10 EntG;
  • Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  • Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  • die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden. 

Gemeinde Hombrechtikon/Goldküste24