Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises Stäfa/Hombrechtikon eigenhändig unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens 16. Februar 2022 der Kreiswahlvorsteherschaft, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa einzureichen.
Die Unterzeichnenden von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Für jede vorgeschlagene Person sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Adresse anzugeben. Hinzugefügt werden kann der Rufname, die Parteizugehörigkeit und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person das Amt schon bisher ausgeübt hat.
Die gültigen Wahlvorschläge werden amtlich veröffentlicht. Innert einer Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können Vorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Liegt nach dem Vorverfahren nur ein Wahlvorschlag vor, wird die vorgeschlagene Person in stiller Wahl gewählt. Liegen mehr Kandidierende vor als Sitze zu besetzen sind, wird ein leerer Wahlzettel sowie ein Beiblatt mit allen Kandidierenden verwendet.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über
die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Meilen, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Vorsteherschaft Wahlkreis Stäfa-Hombrechtikon.