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Küsnacht
20.01.2022

Behindertengerechter Umbau bis 31.12.2023

Öffentlichen Planauflage im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 Strassengesetz / Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Bergstrasse, Hesligenstrasse, Himmelistrasse, Obere Heslibachstrasse und Oberfeld. (Symbolbild) Bild: Pixabay
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG SR 151.3 / VböV SR 151.34) verpflichtet die Gemeinde, die Zugänge zu den Bushaltestellen und Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2023 behindertengerecht umzubauen.

Im Jahr 2016 wurden die Rahmenbedingungen und Lösungsstrategien im Rahmen einer Studie ausgearbeitet. Darauf aufbauend, ist 2018 ein "Vorprojekt Plus" ausgearbeitet worden. Die daraus resultierende Terminierung und Budgetierung sieht eine Sanierung der Bushaltestellen Bergstrasse, Hesligenstrasse, Himmelistrasse, Obere Heslibachstrasse und Oberfeld im Jahr 2023 vor.

Zielsetzung

Mit dem Bauprojekt der oben genannten Bushaltestellen ist die Gleichstellung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität im öffentlichen Verkehr gewährleistet.

Öffentliche Planauflage im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 Strassengesetz (StrG)
Die Unterlagen liegen ab 20. Januar 2022 während 30 Tagen bis zum 18. Februar 2022 bei der Gemeindeverwaltung, Bausekretariat 2. Stock, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht öffentlich auf und stehen hier zur Verfügung. Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist (Poststempel) schriftlich beim Gemeinderat Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, erhoben werden.

Gemeinde Küsnacht/Goldküste24