Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Magazin Agenda
Hombrechtikon
21.01.2022

Hochwassersicher und ökologisch aufgewertet

Die teilweise Verlegung des Weberwegs und der Ersatz des Durchlasses ist notwendig. (Symbolbild) Bild: sonngarten-hombrechtikon.ch
Die Gemeinde Hombrechtikon die Bachgebiete im Gebiet Eichtal zu verlegen, zusammenzulegen, sowie hochwassersicher auszubauen und ökologisch aufzuwerten. Dazu sind zwei weitere Schritte notwendig.

Verlegung, Zusammenlegung, hochwassersicherer und ökologischer Ausbau sowie Gewässerraumfestlegung am Blatten-/ Breitlenbach, am Grossacherbach und am Tobelbach im Gebiet Eichtal.

Öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 18a des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG, LS 724.11).

Die Gemeinde Hombrechtikon beabsichtigt den Blatten-/Breitlenbach, öffentliches Gewässer Nr. 3.1, den Grossacherbach, öffentliches Gewässer Nr. 3.2, und den Tobelbach, öffentliches Gewässer Nr. 3.0, im Gebiet Eichtal zum Teil zu verlegen, zusammenzulegen sowie hochwassersicher auszubauen und ökologisch aufzuwerten.
Dazu ist auch die teilweise Verlegung des Weberwegs und der Ersatz des Durchlasses notwendig.

Gleichzeitig mit den Akten und Plänen des Wasserbauprojektes liegt auch der Plan
des Gewässerraums für die erwähnten Bäche gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) in diesem Abschnitt auf.

Einsprachen gegen dieses Projekt und/oder gegen den Gewässerraum können innert einer Frist von 30 Tagen, die am 21. Februar 2022 abläuft, mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Gemeinde Hombrechtikon, Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon zuhanden der Baudirektion, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden.

Die Akten und Pläne liegen während der Einsprachefrist in der Gemeinde Hombrechtikon, Einwohnerdienste, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Gemeinde Hombrechtikon/Goldküste24