Verlegung, Zusammenlegung, hochwassersicherer und ökologischer Ausbau sowie Gewässerraumfestlegung am Blatten-/ Breitlenbach, am Grossacherbach und am Tobelbach im Gebiet Eichtal.
Öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 18a des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG, LS 724.11).
Die Gemeinde Hombrechtikon beabsichtigt den Blatten-/Breitlenbach, öffentliches Gewässer Nr. 3.1, den Grossacherbach, öffentliches Gewässer Nr. 3.2, und den Tobelbach, öffentliches Gewässer Nr. 3.0, im Gebiet Eichtal zum Teil zu verlegen, zusammenzulegen sowie hochwassersicher auszubauen und ökologisch aufzuwerten.
Dazu ist auch die teilweise Verlegung des Weberwegs und der Ersatz des Durchlasses notwendig.
Gleichzeitig mit den Akten und Plänen des Wasserbauprojektes liegt auch der Plan
des Gewässerraums für die erwähnten Bäche gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) in diesem Abschnitt auf.