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Hombrechtikon
26.01.2022

Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022 - 2226

Für die Wahlen werden leere Wahlzettel verwendet. (Symbolbild) Bild: sonngarten-hombrechtikon.ch
Der Gemeinderat Hombrechtikon ordnet den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022-2026 auf Sonntag, 15. Mai 2022 an. Ein zweiter Wahlgang wäre am 26.6.2021.

An der Urne zu wählen sind:

  • Gemeinderat: 6 Mitglieder inkl. Präsidium
  • Schulpflege: 7 Mitglieder inkl. Präsidium (das Präsidium der Schulpflege ist von Amtes wegen zugleich Mitglied des Gemeinderates)
  • Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission: 7 Mitglieder inkl. Präsidium
  • Sozialbehörde: 4 Mitglieder (das Präsidium ist von Amtes wegen ein Gemeinderatsmitglied).

Die Behördenmitglieder müssen ihren politischen Wohnsitz in Hombrechtikon haben.

Die Erneuerungswahlen werden nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung, des Gesetzes über die politischen Rechte sowie der Verordnung über die politischen Rechte durchgeführt. Es werden leere Wahlzettel verwendet. Im ersten Wahlgang ist das absolute Mehr massgebend; bei einem allfällig zweiten Wahlgang gilt das relative Mehr.

Für jede Behörde wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, worauf Kandidatinnen bzw. Kandidaten aufgeführt sind, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen werden. Stimmberechtigte Personen, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens Montag, 7. März 2022 beim Gemeinderat Hombrechtikon schriftlich zu melden (Datum des Poststempels). Sie geben an, für welche Behörde und allenfalls Präsidium sie kandidieren und teilen Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis, ob die Kandidatin bzw. der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Ein Formularmuster für die Registrierung auf dem Beiblatt befindet sich unter www.hombrechtikon.ch >Politik, Behörden>Abstimmungen, Wahlen>Formular Beiblatt oder kann in der Gemeindekanzlei, Telefon055 254 92 31, bestellt oder persönlich abgeholt werden. Funktionsbeschreibungen der zu besetzenden Behörden befinden sich ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse.

Es wird gebeten, zusammen mit der schriftlichen Meldung für das Beiblatt auch eine Fotografie im Passformat oder digital abzugeben. Sie dient dazu, die Kandidaten/innen in der Ährenpost Nummer 2 näher vorzustellen. Dabei werden neben der Fotografie nur diejenigen Informationen veröffentlicht, die auch auf dem Beiblatt aufgeführt sind.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Weitere Wahlen – gleicher Zeitpunkt

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass zum gleichen Zeitpunkt die Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Stäfa-Hombrechtikon sowie der Notarin bzw. des Notars für den Notariatskreis Stäfa/Hombrechtikon für die Amtsdauer 2022 – 2026 durchgeführt werden. Für die Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Stäfa-Hombrechtikon ist die Gemeinde Hombrechtikon «Wahlleitende Behörde» und für den Notariatskreis Stäfa/Hombrechtikon ist es die Gemeinde Stäfa.

Gemeinde Hombrechtikon/Goldküste24