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Hombrechtikon
28.01.2022

Durchgängige Radwegführung herstellen

Des Weiteren ist ein normgerechter und hindernisfreier Ausbau der Bushaltestellen Grüt und Gsteig geplant. (Symbolbild) Bild: sonnengarten-hombrechtikon.ch
Auf der Ritterhausstrasse in der Gemeinde Stäfa sowie auf der Uerikerstrasse in der Gemeinde Hombrechtikon soll die durchgängige Radwegführung hergestellt werden. In dem Zuge erfolgt die Behebung der Veloschwachstelle.

Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz (StrG), Mitwirkung der Bevölkerung

Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:
Gemeinde Stäfa / Gemeinde Hombrechtikon
Ritterhaus-/ Uerikerstrasse, Neubau Rad-/ und Fussweg
Äusserung von Begehren gemäss § 12 in Verbindung mit § 13 Strassengesetz (StrG)

Auf der Ritterhausstrasse in der Gemeinde Stäfa sowie auf der Uerikerstrasse in der Gemeinde Hombrechtikon soll die durchgängige Radwegführung hergestellt werden. In dem Zuge erfolgt die Behebung der Veloschwachstelle. Zudem beinhaltet das Projekt die Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Fussgänger, die normgerechte Gestaltung der Fahrbahnübergänge (Querungshilfen) und die Instandsetzung der Fahrbahn. Des Weiteren ist ein
normgerechter und hindernisfreier Ausbau der Bushaltestellen Grüt und Gsteig geplant.

Die Projektunterlagen liegen ab Freitag, 28. Januar 2022, während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Hombrechtikon, Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon, zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.tiefbauamt.zh.ch digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, also spätestens bis 28. Februar 2022, in schriftlicher Form an die Gemeinde Hombrechtikon zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen.

Gemeinde Hombrechtikon/Goldküste24