Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz (StrG), Mitwirkung der Bevölkerung
Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:
Gemeinde Stäfa / Gemeinde Hombrechtikon
Ritterhaus-/ Uerikerstrasse, Neubau Rad-/ und Fussweg
Äusserung von Begehren gemäss § 12 in Verbindung mit § 13 Strassengesetz (StrG)
Auf der Ritterhausstrasse in der Gemeinde Stäfa sowie auf der Uerikerstrasse in der Gemeinde Hombrechtikon soll die durchgängige Radwegführung hergestellt werden. In dem Zuge erfolgt die Behebung der Veloschwachstelle. Zudem beinhaltet das Projekt die Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Fussgänger, die normgerechte Gestaltung der Fahrbahnübergänge (Querungshilfen) und die Instandsetzung der Fahrbahn. Des Weiteren ist ein
normgerechter und hindernisfreier Ausbau der Bushaltestellen Grüt und Gsteig geplant.