Gemeinsam mit dem Natur- und Vogelschutzverein Küsnacht erstellte die Gemeinde im Jahr 2021 für das gesamte Gemeindegebiet ein Inventar für Gebäudebrüter, welches als separater Layer im Ortsplan (Andere Themen -> Gebäudebrüter) aufgeschaltet ist.
Brutplätze von Gebäudenistern erhalten

Nester sind gesetzlich geschützt
Rauch- und Mehlschwalben, sowie Mauersegler und Fledermäuse nisten fast ausschliesslich an oder in Gebäuden und kehren jedes Jahr an denselben Standort zurück.
Die Bestände dieser Arten sind potenziell gefährdet und inzwischen fast völlig auf den Menschen angewiesen. Es ist für sie wichtig, dass die Menschen ihre Brutplätze erhalten.
Die Nester von standorttreuen Gebäudebrütern gelten aus diesen Gründen als Naturschutzobjekte und sind gesetzlich geschützt. Eingriffe an Gebäuden sind während der Brutzeit von Ende März bis Ende Juli verboten.
Ausserhalb der Brutzeit sind Interessensabwägungen mit den Behörden vorgeschrieben, um gangbare Lösungen für Bauherren und den Erhalt des Naturschutzes zu suchen. Die Führung des öffentlichen Inventars erhöht die Planungssicherheit für Bauherren und ermöglicht der Gemeindeverwaltung die Erfüllung Ihres gesetzlichen Auftrages.
Der Natur- und Vogelschutzverein Küsnacht unterstützt betroffene Eigentümer und Mieter beim sorgsamen Umgang mit den Gebäudebrütern.
Sie kennen einen weiteren Standort eines Gebäudebrüters? Die zuständige Fachperson in der Gemeindeverwaltung, Christian Arber (044 913 12 60, christian.arber@kuesnacht.ch) nimmt gerne Ihre Beobachtungen entgegen.
Zusätzliche Information zum Umgang mit Gebäudebrütern bietet die Fachstelle Naturschutz des Kantons Zürich, die finden Sie im Anhang.