2001 entschied die kantonale Gesundheitsdirektion, das Spital Rüti ZH aufzulösen. Seither wird das ehemalige Spital als Land- und Raumreserve «für künftige Aufgaben im Interesse der Verbandsgemeinden» genutzt, so die aktuellen Statuten.
Die Gemeinderäte aller Verbandsgemeinden haben im Herbst 2021 die Auflösung des Zweckverbands per Ende 2022 beschlossen. Zuständig für diese Entscheidung an einer Urnenabstimmung sind letztlich aber die Stimmberechtigten in allen Verbandsgemeinden. So können die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden im September 2022 an der Urne abstimmen.
Hombrechtikon mit Anteil von 6.5 Prozent
Die Gemeinde Rüti besitzt derzeit 48 Prozent der Anteile am alten Spital Rüti. Die verbleibenden 52 Prozent verteilen sich auf Dürnten (20 Prozent), Bubikon (13.5 Prozent), Hinwil (12 Prozent) und Hombrechtikon (6.5 Prozent). Dieser Verteilschlüssel stammt gemäss Mitteilung aus den 1960er-Jahren, als der Zweckverband Kreisspital Rüti entstanden war. Der Verteilschlüssel regelte die Finanzierung der Betriebskosten und der Investitionen. Er setzte sich aus Grössen wie Einwohnerzahl, Finanzkraft oder Anzahl Spitaltage pro Verbandsgemeinde zusammen.
Urnenabstimmung über Auflösung
Den Verkehrswert des Areals bestimmte die ZKB 2020 mit 14.3 Millionen Franken, wie der Zweckverband in seiner Mitteilung schreibt. Falls sich die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden an der Urnenabstimmung vom 25. September 2022 für eine Auflösung des Zweckverbands entscheiden, kauft Rüti den anderen Gemeinden deren Anteile ab.
Dafür ist die Zustimmung sämtlicher Gemeinden erforderlich. Die Gemeinde Bubikon würde demnach 1.9305 Millionen Franken erhalten, die Gemeinde Dürnten 2.86 Millionen, Hinwil 1.716 Millionen und Hombrechtikon 0.9295 Millionen Franken. Alle Rechte und Pflichten würden mit dem Verkauf der Anteile am 1. Januar 2023 an die Gemeinde Rüti übergehen, so der Zweckverband.
Falls bei der Urnenabstimmung nicht alle Gemeinden der Auflösung des Zweckverbands zustimmen, bleibt der Zweckverband weiterbestehen. Die Statuten müssten revidiert werden, und allenfalls müssten weitere Lösungen gesucht werden, wie die Rechtsform der künftigen Trägerschaft aussehen soll.