Es besteht ab dem 1. April keine
- Isolationspflicht für infizierte Personen
- Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen mehr.
Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 bei den Kantonen, den Sozialpartnern sowie den Parlamentskommissionen in Konsultation geht.
Weitere Informationen gibt es hier: Webseite Bundesamt für Gesundheit BAG.
Für die Gemeinden gelten in den meisten Fällen wieder normale Öffnungszeiten, eine Voranmeldung ist nicht notwendig, und es gilt keine Maskentragpflicht mehr.
Selbstverständlich wird respektiert, wenn Besuchende zum eigenen Schutz eine Maske tragen wollen. Auf Wunsch tragen auch die Gemeindemitarbeitenden bei Besprechungen eine Maske.