Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Magazin Agenda
Kanton
04.04.2022

Beschuldigte sehen keine Straftat

Die so genannte Wärmering-Affäre wird vor dem Bezirksgericht Winterthur verhandelt. Angeklagt sind der ehemalige Stadtwerk-Chef und der frühere Finanzchef. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/WALTER BIERI
Die beiden Beschuldigten im Winterthurer Wärmering-Prozess haben am Montag vor dem Bezirksgericht alle Vorwürfe von sich gewiesen. Die Verbuchungen seien nicht korrekt gewesen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Direktor von Stadtwerk Winterthur, Markus Sägesser, und dem ehemaligen Stadtwerk-Finanzchef vor, das Energieunternehmen Wärme Frauenfeld AG mit kreativer Buchführung besser dargestellt zu haben, als dies in Wahrheit der Fall gewesen sei. Die Abrechnungen seien falsch gewesen, deshalb wüssten sie nicht, weshalb sie überhaupt vor Gericht stünden.

Konkret sollen sie einen Fehlbetrag von 2,4 Millionen Franken für Wärmepumpen nicht dem Thurgauer Projekt belastet haben, sondern auf viele Stadtwerk-Bereiche verteilt und somit versteckt haben. Dies verletzte gemäss Anklage aber die im Jahr 2015 noch neuen Rechnungslegungsnormen HRM2.

Markus Sägesser ist wegen Urkundenfälschung im Amt und ungetreuer Amtsführung angeklagt, der frühere Finanzchef wegen Urkundenfälschung im Amt. Beide sollen gemäss Staatsanwalt mit bedingten Geldstrafen sanktioniert werden.

«Finanzkontrolle hat Rechnung genehmigt»

Die beiden ehemaligen Kaderleute sehen darin aber keinen Fehler. Gar nichts sei verschleiert worden, betonten beide. Die Finanzkontrolle habe die Rechnung 2015 genehmigt, sagte der ehemalige Finanzchef. Damit habe sie den Vorgaben von Bund, Kanton und Stadt entsprochen.

«Ich verstehe nicht, wie man uns heute vorwerfen kann, wir hätten eine falsche Rechnung gemacht», sagte der 56-Jährige weiter. «Wir haben diese Darstellung in der Rechnung bewusst gewählt.»

Sägesser betonte, dass der Aufbau eines solchen Wärmeprojektes eine langfristige Sache sei. In der Anfangsphase sei dies immer schwierig. «Dessen war sich auch der Winterthurer Stadtrat bewusst. Wir hatten eine Verpflichtung, diese Firma zum Gedeihen zu bringen.»

Beide Beschuldigten bezeichneten das ökologische Wärmeprojekt im Thurgau als «Baby» des damaligen Stadtrates Matthias Gfeller (Grüne). Das Projekt sei ihm sehr am Herzen gelegen.

Auch gegen Gfeller hatte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet. Er gab 2016 schliesslich seinen Rücktritt bekannt, wurde durch eine Untersuchung aber offiziell entlastet. Die Staatsanwaltschaft stellte ihr Verfahren gegen Gfeller daraufhin ein.

Der Prozess vor dem Winterthurer Bezirksgericht dürfte voraussichtlich zwei Tage dauern. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch offen.

Keystone-SDA/Goldküste24