Dies gilt für Veranstaltungen von überkantonaler Bedeutung die wegen behördlicher Anordnungen während der Coronapandemie entstanden.
Das betrifft Anlässe, die deswegen verschoben, erheblich eingeschränkt oder abgesagt werden mussten. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (Awa) nehme ab sofort Gesuche für die Periode vom 1. Mai bis 31. Dezember entgegen, teilte es am Mittwoch mit. Nach dem 31. Oktober seien keine Eingaben mehr möglich.
Von Anfang September 2021 bis Ende April 2022 wurden im Kanton Zürich 137 Veranstaltungen unter den finanziellen Schutzschirm gestellt. Von diesen wurden sechs Anlässe als Schaden gemeldet, wie es in der Mitteilung heisst. Bund und Kanton beteiligen sich jeweils in gleicher Höhe an einem allfälligen Schadenersatz.