Die Klimakrise ist eine der grössten Herausforderungen unserer Zeit. Ihre Bekämpfung ist von höchster Wichtigkeit und Dringlichkeit. Darum soll dieses Ziel mit einem Klimaschutz-Artikel in der Kantonsverfassung verankert werden. Die Verfassung ist unsere höchste Rechtsnorm, in ihr sind zentrale staatliche Aufgaben geregelt. Es ist angemessen, den Auftrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel in der Zürcher Kantonsverfassung verbindlich festzuschreiben.
Klimaschutz-Artikel verankern.
Artikel 102 a. Absatz 1
Kanton und Gemeinden setzen sich für die Begrenzung des Klimawandels und dessen Auswirkungen ein. Sie berücksichtigen dabei die Ziele des Bundes und der für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen. Insbesondere richten sie ihre Massnahmen darauf aus, die Treibhausgasemissionen bis zur Treibhausgasneutralität zu vermindern.
Die Klimaerwärmung und ihre Folgen sind eine der grössten Herausforderungen unserer Zeit und müssen so schnell wie möglich eingedämmt werden. Bei Klimaschutz und Klimaanpassung handelt es sich um wichtige und langfristige Ziele des Kantons, weshalb eine Verankerung in der Kantonsverfassung angemessen ist.
- Dank dem neuen Artikel sind sowohl der Kanton als auch die Gemeinden in der Pflicht, etwas gegen die Klimakrise zu unternehmen. Deswegen macht auch eine Verankerung auf Kantonsstufe Sinn, denn ein allfälliger nationaler Verfassungsartikel bezieht die Gemeinden nicht mit ein.
- Die genauen Ziele werden nicht in die Verfassung geschrieben. Stattdessen sollen sie sich denjenigen des Bundes anpassen, sowie den internationalen Abkommen, bei denen die Schweiz dabei ist. Dadurch kann neuen Entwicklungen Rechnung getragen werden, ohne dass eine Verfassungsänderung nötig ist.
- Klimaschutz ist nur wirksam, wenn wir unseren Ausstoss von CO2 und weiteren Treibhausgasen auf 0 senken. Darum ist dieses Ziel explizit erwähnt.
- Der neue Artikel wird vor dem Umweltschutzartikel eingefügt. Denn Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die über Umweltschutz hinausgeht.
Absatz 2 Sie sorgen dafür, dass dazu geeignete Massnahmen, namentlich in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft sowie Industrie und Gewerbe, umgesetzt werden.
- In Absatz 2 werden die wichtigsten Handlungsfelder explizit aufgeführt. Das macht deutlich, dass Klimaschutz sowie die Anpassung an die Klimaerwärmung eine Querschnittsaufgabe ist, die verschiedene Lebensbereiche betrifft.
- Die Handlungsfelder betreffen sowohl den Kanton als auch Gemeinden. Gemeinden erhalten so einerseits den Auftrag und andererseits Legitimation sich aktiv gegen die Klimakrise einzusetzen.
Absatz 3 Sie können die Entwicklung und Anwendung von Technologien, Materialien und Prozessen fördern, die zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen.
- Mit Absatz 3 erhalten sowohl der Kanton als auch die Gemeinden die Möglichkeit finanzielle Fördermassnahmen zu ergreifen. Das könnte z.B. für die Produktion erneuerbarer Energien, neue Speichertechnologien, Heizsysteme oder ähnliches sinnvoll sein.