Der Gemeinderat hat den Beschluss vom 22. April 2009, welcher den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen durch die Gemeinde selber ausschloss, aufgehoben und gleichzeitig den Beschluss vom 17. Dezember 2008, welcher das Bauen nach dem aktuellen Gebäudestandard von energie schweiz regelt, bestätigt.
Bei Neubauten und Sanierungen kommt der aktuell gültige Gebäudestandard zur Anwendung. Sodann hat er die Abteilung Liegenschaften beauftragt, das Finanzierungs- und Betreibermodell von Photovoltaikanlagen bei Sanierungen und Neubauten zu evaluieren, dieses unter Abwägung der energiepolitischen und wirtschaftlichen Interessen objektspezifisch zu wählen und in der Investitionsplanung die allenfalls erforderlichen Beträge zu budgetieren.