Die eidgenössische Steuerverwaltung verlangte wegen der Qualifikation des 9-Millionen-Beitrags als Subvention eine Nachzahlung von rund 630'000 Franken. Dies ist der Betrag, um den die Vorsteuer hätte gekürzt werden müssen, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht. Der Fall geht nun zur neuen Berechnung an die Steuerverwaltung zurück.
Der Zürcher Kantonsrat genehmigte im Februar 2015 einen Beitrag von 9 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zugunsten der Stiftung ResOrtho. Diese ist mit 60 Prozent der Anteile Mehrheitsaktionärin des Balgrist Campus und leitete den Betrag an diesen weiter. Der Campus dient als Einrichtung zur Erforschung von Problemen am Bewegungsapparat. (Urteil A-6558/2020 vom 13.4.2022)