Ursprünglich sei eine Eröffnung auf die Fussballsaison 2023/24 denkbar gewesen, hält der Stadtrat in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine FDP-Anfrage fest.
Zurzeit seien zwei Stimmrechtsbeschwerden beim Bundesgericht hängig. Bis diese erledigt seien, könne der zugrundeliegende Gestaltungsplan nicht genehmigt werden, teilte der Stadtrat mit. Die Dauer der Verzögerung hänge auch davon ab, ob gegen Gestaltungsplan und das nachfolgende Baugesuch durch alle gerichtlichen Instanzen rekurriert werde.
«Der Stadtrat hat keine Möglichkeit das private Bauprojekt zu beschleunigen», hält er fest. Er werde das planungsrechtliche Verfahren aber «so rasch wie möglich» weiter vorantreiben, sobald die Gelegenheit dazu bestehe.