An der Urne im 2. Wahlgang zu wählen sind:
- Präsident / Präsidentin der Schulpflege
- 3. Sitz als Mitglied der Sozialkommission
Die Wahlen werden mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Für den 3. Sitz als Mitglied der Sozialkommission wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Für das Präsidium der Schulpflege sind nur die bereits im 1. Wahlgang gewählten Mitglieder wählbar. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt mit den Namen aller innert Frist vorgeschlagener Kandidatinnen und Kandidaten beigelegt.