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Küsnacht
02.06.2022

Fussgängerbrücke an neuer Lage geplant

Das Ergebnis des Gutachtens der NHK veranlasste die Gemeinde, eine Untersuchung durchzuführen. (Symbolbild) Bild: Pixabay
Im Jahr 2018 erhob die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz Einsprache gegen die geplante Fussgängerbrücke über das Küsnachter Tobel. Die Variantenstudien ergaben, dass der Standort talaufwärts sein soll.

Als Resultat des Rechtsmittelverfahrens ordnete das Verwaltungsgericht ein Gutachten der kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission NHK an. Das Ergebnis des Gutachtens der NHK veranlasste die Gemeinde, eine Untersuchung zu alternativen Brückenstandorten in Auftrag zu geben.

Die Variantenstudien haben ergeben, dass der Standort der Brücke talaufwärts verschoben werden soll. Nun steht die Ausarbeitung des neuen Bauprojektes an.

Ein Gutachten wurde gefordert

Johann Konrad Willi, der inzwischen leider verstorbene Spender der Fussgängerbrücke, wollte mit seinem Projekt die Quartiere Allmend und Itschnach miteinander verbinden.

Die Gemeinde und der Kanton gaben ebenfalls grünes Licht für das von der Küsnachter Stimmbevölkerung an der Gemeindeversammlung legitimierte und baurechtlich bewilligte Projekt.

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz rekurrierte als einzige Klägerin gegen die Projektfestsetzung und bekam in zweiter Instanz vor Verwaltungsgericht insofern Recht, als dass die Gemeinde beauftragt wurde, ein Gutachten der Natur- und Heimatschutzkommission (NHK) einzuholen.

Talaufwärts – vorteilhaft

Die NHK kommt in ihrem Gutachten zum Schluss, dass das vorgesehene Brückenprojekt in der geschützten Tobellandschaft nicht genügend integriert ist.

Für die Gemeinde galt es, das Gutachten zu reflektieren und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Deshalb wurden der bisherige Projektverfasser und ein zweites Ingenieurbüro unabhängig voneinander beauftragt, eine Variantenuntersuchung bezüglich Standort und Linienführung der Tobelbrücke vorzunehmen.

Die Variantenstudien ergaben, dass eine Verschiebung der Brückenstandorte talaufwärts vorteilhaft ist. Daraufhin beauftragte der Gemeinderat das Projektteam, in Zusammenarbeit mit den kommunalen und kantonalen Fachstellen ein neues Bauprojekt auszuarbeiten.

Gewünschte Fussgängerbrücke

Der gemeinderätliche Vorentscheid zum Brückenprojekt wurde der Stiftung Landschaftsschutz persönlich übermittelt und erläutert. Das Ziel des Gemeinderats ist, die Stiftung im weiteren Prozess und in der Entscheidungsfindung näher einzubeziehen und auch in die Verantwortung zu nehmen. Denn nur ein im Konsens entwickeltes Projekt hat reelle Chancen, realisiert zu werden.

Dass die Küsnachterinnen und Küsnachter eine Fussgängerbrücke über das Küsnachter Tobel realisieren wollen, hat die Abstimmung an der Gemeindeversammlung klar gezeigt.

Alles nach Plan – 2024 realisiert

Verläuft alles nach Plan, könnte das Bau- und Auflageprojekte der Fussgängerbrücke bis Ende 2022 vom Gemeinderat ins Bewilligungsverfahren verabschiedet werden.

Wenn die Baudirektion Kanton Zürich die für den Bau der Brücke notwendigen Bewilligungen und Konzessionen innert Behandlungsfrist erteilt und der Entscheid in Rechtskraft erwachsen kann, könnte bereits im Jahr 2023 mit dem Bau der Fussgängerbrücke gestartet und die Eröffnung im Jahr 2024 gefeiert werden

Gemeinde Küsnacht/Goldküste24