Ein Gutachten wurde gefordert
Johann Konrad Willi, der inzwischen leider verstorbene Spender der Fussgängerbrücke, wollte mit seinem Projekt die Quartiere Allmend und Itschnach miteinander verbinden.
Die Gemeinde und der Kanton gaben ebenfalls grünes Licht für das von der Küsnachter Stimmbevölkerung an der Gemeindeversammlung legitimierte und baurechtlich bewilligte Projekt.
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz rekurrierte als einzige Klägerin gegen die Projektfestsetzung und bekam in zweiter Instanz vor Verwaltungsgericht insofern Recht, als dass die Gemeinde beauftragt wurde, ein Gutachten der Natur- und Heimatschutzkommission (NHK) einzuholen.
Talaufwärts – vorteilhaft
Die NHK kommt in ihrem Gutachten zum Schluss, dass das vorgesehene Brückenprojekt in der geschützten Tobellandschaft nicht genügend integriert ist.
Für die Gemeinde galt es, das Gutachten zu reflektieren und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Deshalb wurden der bisherige Projektverfasser und ein zweites Ingenieurbüro unabhängig voneinander beauftragt, eine Variantenuntersuchung bezüglich Standort und Linienführung der Tobelbrücke vorzunehmen.
Die Variantenstudien ergaben, dass eine Verschiebung der Brückenstandorte talaufwärts vorteilhaft ist. Daraufhin beauftragte der Gemeinderat das Projektteam, in Zusammenarbeit mit den kommunalen und kantonalen Fachstellen ein neues Bauprojekt auszuarbeiten.
Gewünschte Fussgängerbrücke
Der gemeinderätliche Vorentscheid zum Brückenprojekt wurde der Stiftung Landschaftsschutz persönlich übermittelt und erläutert. Das Ziel des Gemeinderats ist, die Stiftung im weiteren Prozess und in der Entscheidungsfindung näher einzubeziehen und auch in die Verantwortung zu nehmen. Denn nur ein im Konsens entwickeltes Projekt hat reelle Chancen, realisiert zu werden.
Dass die Küsnachterinnen und Küsnachter eine Fussgängerbrücke über das Küsnachter Tobel realisieren wollen, hat die Abstimmung an der Gemeindeversammlung klar gezeigt.