Der Entscheid des Verwaltungsgerichts, der am Freitag publiziert wurde, ist rechtskräftig. Das Spital Männedorf hat demnach darauf verzichtet, ihn ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Mit der Covid-Entschädigung deckte der Kanton die Kosten für die abgesagten Eingriffe und Therapien während des Lockdowns vom 17. März bis zum 26. April 2020. Wegen dieser Absagen bei Zürcher Patientinnen und Patienten entstand dem Spital Männedorf ein Ertragsrückgang von rund 809'000 Franken.
Mit der Behandlung von vergleichsweise vielen ausserkantonalen Covid-Patientinnen und -Patienten erzielte das Spital jedoch eine Ertragserhöhung von 545'618 Franken – zumindest theoretisch.
Weil die anderen Kantone nicht zahlen wollten, beschloss der Regierungsrat, die Entschädigung «auf Grundlage einer Nettobetrachtung» zu berechnen. Die Behandlung von ausserkantonalen Covid-Patienten wurde also als Ertragserhöhung angesehen, obwohl das Spital dafür kein Geld sah. Diese theoretische Ertragserhöhung führte dazu, dass die Covid-Entschädigung insgesamt sank.
Nach Ansicht der Verwaltungsgerichts hat der Kanton Zürich damit richtig gehandelt. Es gebe kein Verbot, auch Erträge mit ausserkantonalen Patienten zu berücksichtigen.
Kanton Zürich will Beiträge einfordern
Das Thema der Kosten von ausserkantonalen Patientinnen und Patienten in Zürcher Spitälern sorgte anfangs Jahr für Misstöne zwischen Zürich und seinen Nachbarkantonen. Der Kanton Zürich will von den Wohnkantonen der Patienten einen Beitrag an die ungedeckten Kosten einfordern. Diese äusserten sich aber grösstenteils ablehnend.