Auflagen
Der Beschluss vom 28. Juli 2022 wie auch die Abweichungen gegenüber der Beschlussfassung vom 8.7.2022 können online eingesehen werden und liegen in der Gemeindeverwaltung
Hombrechtikon, Feldbachstrasse 12, Schalter Einwohnerdienste, OG, während der Rekursfrist zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, innert 5 Tagen schriftlichen Rekurs in Stimmrechtssachen gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (§§ 19 ff VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder
genau zu bezeichnen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.