Der Gemeinderat hat zu entscheiden, wie die Zuschlagskriterine aussehen sollen.
Erwägungen
1. Die Herausgeberin bzw. der Herausgeber (nachfolgend Verlag genannt) hat folgende Kriterien zu erfüllen:
- Vertragsgegenstand: Die Gestaltung der Ährenpost hat sich stark an die heutige Ährenpost in Bezug auf die Qualität (inhaltlich und physisch), der Grösse und der Möglichkeit, Inserate zu publizieren, anzulehnen.
- Titel und Logo: Die Recht zur Verwendung des Titels (Ährenpost) werden per 1. Januar 2023 für die Dauer des Vertragsverhältnisses übertragen. Das Logo muss neu erstellt werden.
- Kosten und Risiko: Sämtliche Rechte und Pflichten am Medientitel Ährenpost werden vom Verlag per 1. Januar 2023 übernommen. Darin enthalten sind die Produktions- und Versandkosten, der Aufwand für die Erstellung der redaktionellen der Ährenpost anfallenden Aufwendungen. Das Risiko eines Aufwandüberschusses hat der Verlag zu übernehmen.
- Leistungsabgrenzung gegenüber Vorlagen des Gemeinderates bzw. der Gemeinde Hombrechtikon (nachfolgend «Gemeinde» genannt): Die Leistungen des neuen Verlags umfassen das Übernehemn von fertigen Texten und Bildern ins vordefinierte Layout. Aufwändige Gestaltungsarbeiten wie z.B. das Erstellen von Inseraten oder Grafiken sowie das Bearbeiten, Kaufen oder Erstellen von Bildern gehören nicht zum Leistungsumfang und werden separat in Rechnung gestellt. Solche Arheiten werden nur in Absprache mit der Ansprechperson der Gemeinde, bei einem Stundenansatz von CHF 120, ausgeführt.
- Ansprechpartner: Sämtliche Korrespondenz wie Z.B. der Versand von Vorabzug und
Einholung des «Gut zum Druck» wird über eine von der Gemeinde bestimmten Ansprechperson geführt. - ruckfreigabe: Grundlage dafür ist ein vom Verlag erstellter Terminplan. Die Druckfreigabe der von der Gemeinde finanzierten Seiten erfolgt mittels «Gut zum Druck» von der Ansprechperson der Gemeinde: Sollte die Druckfreigabe nicht in der vereinbaren Frist gemäss Terminplan eintreffen, wird – da die Produktion der Ährenpost nicht verzögert werden darf – die Druckfreigabe vorausgesetzt.
- reis: CHF 750 pro Seite, exkl MwSt.
- Werbung auf den Gemeindeseiten: Auf Gemeindeseiten dürfen keine Werbungen
publiziert werden. In Rücksprache bzw. Genehmigung der Ansprechperson der
Gemeinde sind Ausnahmen möglich. - mfang: 6 Ausgaben im Abstand von rund 2 Monaten pro Jahr. 7 Seiten pro Ausgäbe (+/- 2 Seiten), etwa 3'000 Zeichen inklusive Leerzeichen pro Seite.
- Verrechnung: Hälftig per Januar und Juni; zahlbar innert 30 Tagen netto.
- Konditionen: Exkl. MwSt; zahlbar innert 30 Tagen netto.
- Gültigkeit: Der Vertrag läuft ab l. Januar 2023 bis mindestens 31. Dezember 2025. Erfolgt spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragsdauer keine Kündigung, so verlängert sich die Dauer stillschweigend um je zwei weitere Jahre mit gleicher Kündigung.
- Abfindung: Sollte der Verlag die Ahrenpost eine oder mehrere Nummern nicht herausgeben, so hat er der Gemeinde eine Abfindung von CHF 5'OQO pro Ausgabe zu bezahlen und zwar bis zur Beendigung der Vertragsdauer. In diesem Fall werden die Abmachungen mit dem Verlag (exklusive diese Bestimmung) per sofort aufgelöst und die Gemeinde kann bzw. muss wieder einen neuen Verlag suchen bzw. bestimmen.
- Verstösse gegen die gute Ordnung und Sitte: Sollte der Verlag mehrmals Texte und Werbung publizieren, die als Verstösse gegen die gute Ordnung und Sitte angesehen werden müssen, dann hat die Gemeinde, nachdem sie den Verlag mindestens einmal schriftlich gewarnt hat, die Möglichkeit, die Abmachungen mit dem Verlag, im Sinne der vorstehenden Bestimmung Abfindung inklusive der darin formulierten finanziellen Folgen, aufzulösen.
- Gerichtsstand: Hombrechtikon.
II. Was die Zuschlagskriterien anbetrifft, so sollen folgende Werte massgebend sein:
Preis: 50 Prozent
Einhaltung der vorstehenden Kriterien: 30 Prozent
Nachhaltigkeit: 20 Prozent
Der Gemeinderat beschliesst:
l. Gemäss den vorstehenden Kriterien (siehe Erwägungen) sollen Interessierte die Möglichkeit erhalten, sich für die Fortsetzung der Herausgabe der Ahrenpost zu bewerben.
2. Diese Bewerbung erfolgt im Sinne einer öffentlichen Submission im offenen Verfahren.
3. Die Bewerbungsdossiers sind bis spätestens 30. September 2022 an die Gemeindekanzlei Hombrechtikon einzureichen. Sie sollen klare Auskünfte und Informationen über die gemäss den Erwägungen II angesprochenen Zuschlagskriterien machen.
4. Jürgen Sulger, Gemeindeschreiber, wird beauftragt, diese Submission am Freitag,
26. August 2022 amtlich zu publizieren.
5. Protokollauszug an:
- RGPK-Mitglieder (Pixas)
- Jürgen Sulger, Gemeindeschreiber (Pixas)
- 16.08