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Hombrechtikon
13.09.2022

Denkmalschutz – Grundstück Oberschirmensee

Die Akten liegen ab dem 13. September 2022 zur Einsicht auf. (Symbolbild) Bild: sonnengarten-hombrechtikon.ch
Der Gemeinderat Hombrechtikon hat mit Beschluss Nr. 206 vom 23. August 2022 das Gebäude auf dem Grundstück Oberschirmensee 12 unter Schutz gestellt.

Es handelt sich um das Gebäude Vers.-Nr. 243, auf dem Grundstück Kat.-Nr. 2966, Ober-schirmensee 12. Mittels eines verwaltungs-rechtlichen Vertrages gemäss § 205 lit. d PBG wurde das Gebäude unter Schutz gestellt.

Einsichtnahme

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die übrigen Akten liegen ab dem 13. September 2022 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Ein-sichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Hombrechtikon, Abteilung Hochbau und Liegenschaften (Büro 1), Feldbachstrasse 12, auf.

Rechtliche Hinweise

Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG)

Ergänzende rechtliche Hinweise

 

Rechtsmittel:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der ange-fochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kosten-pflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinde Hombrechtikon/Goldküste24