Es handelt sich um das Gebäude Vers.-Nr. 243, auf dem Grundstück Kat.-Nr. 2966, Ober-schirmensee 12. Mittels eines verwaltungs-rechtlichen Vertrages gemäss § 205 lit. d PBG wurde das Gebäude unter Schutz gestellt.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die übrigen Akten liegen ab dem 13. September 2022 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Ein-sichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Hombrechtikon, Abteilung Hochbau und Liegenschaften (Büro 1), Feldbachstrasse 12, auf.
Rechtliche Hinweise
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG)
Ergänzende rechtliche Hinweise
Rechtsmittel:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der ange-fochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kosten-pflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.