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Stäfa
04.11.2022
09.11.2022 07:22 Uhr

Ersatzwahl des Notars/der Notarin

Wahlvorschläge bis spätestens 14. Dezember 2022 an die Kreiswahlvorsteherschaft. (Symbolbild) Bild: Pixabay
Für den zurücktretenden Werner Ritter ist eine Nachfolgerin/ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022-2026 zu wählen.

Per 31. Juli 2023 hat der Notar Werner Ritter seinen Altersrücktritt bekannt gegeben.

Für den zurücktretenden Werner Ritter ist eine Nachfolgerin/ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022-2026 zu wählen. Der Gemeinderat hat als wahlleitende Behörde die Ersatzwahl für die Notarin/den Notar des Notariatskreises Stäfa/Hombrechtikon für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 anzuordnen. Gestützt auf § 39 lit. c des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird die Notarin/der Notar an der Urne gewählt.

Der erste Wahlgang für die Ersatzwahl der Notarin/des Notars wird auf Sonntag, 12. März 2023 angesetzt. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 26. Mai 2023, statt.

Bitte beachten

Wahlvorschläge sind bis spätestens 14. Dezember 2022 der Kreiswahlvorsteherschaft, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa, einzureichen.

Formulare für die Wahlvorschläge sind beim Fachbereich Kanzlei erhältlich oder können von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises Stäfa/Hombrechtikon unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die gültigen Wahlvorschläge werden amtlich veröffentlicht. Innert einer Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können Vorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden.

Rekurs gegen Anordnung möglich

Liegt nach dem Vorverfahren nur ein Wahlvorschlag vor, wird die vorgeschlagene Person in stiller Wahl gewählt. Liegen mehr Kandidierende vor als Sitze zu besetzen sind, wird ein leerer Wahlzettel sowie ein Beiblatt mit allen Kandidierenden verwendet.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Meilen, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinde Stäfa, Vorsteherschaft Wahlkreis/Goldküste24