Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt, für die Gemeindestrassen ist das örtliche kommunale Werkhofpersonal zuständig. Auf den Kantons- und Gemeindestrassen sind auch private Unternehmer im Einsatz.
Autos richtig parkieren
Die Schneeräumung muss hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten. Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Pfadschlitten und andere Winterdienstgeräte. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir Sie, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Jede Haftung für Schäden muss abgelehnt werden.