Bei den Testkäufen wird das Einhalten des gesetzlichen Jugendschutzes in den Betrieben (Restaurants, Bars, Ladenketten, Kleinladen, Café, Kiosk, Imbiss, Take-away usw.) geprüft.
Um Tabak-, Spirituosen- sowie Bierkäufe zu testen, sind jeweils zwei Jugendliche (unter 16 Jahre bzw. 16 bis 17 Jahre) im Einsatz. Sie werden vom Blauen Kreuz Zürich rekrutiert und durch Schulungen vorbereitet.
Fehlbare erhalten Gebührenrechnung
Am Tag der Testkäufe kommen die Jugendlichen zusammen mit einer Begleitperson in die Gemeinde und führen in Begleitung der Polizei Region Meilen und mit einer Vertretung aus der Sicherheitsabteilung der Gemeinde die Testkäufe durch. Zuerst gehen die Jugendlichen allein in den Betrieb und versuchen die Produkte zu kaufen, dabei müssen sie bei der Frage nach ihrem Alter die Wahrheit sagen und auf Verlangen ihren Ausweis vorweisen.
Nach dem durchgeführten Testkauf im Betrieb kommen die Jugendlichen zurück und berichten detailliert vom Geschehenen. Danach geht die Polizei zusammen mit der Vertretung der Gemeinde in den Betrieb und löst den Testkauf auf. Es werden alle Testkäufe aufgelöst, auch die Betriebe, welche keine Produkte verkauft haben, erfahren vom Testkauf und erhalten Anerkennung für ihren korrekten Umgang mit dem vermeintlichen Anliegen der Jugendlichen.
Die Betriebe, welche Produkte verkauft haben, werden über die weiteren Massnahmen aufgeklärt. Es wird auch gleich vor Ort nach dem momentanen Kontrollverfahren gefragt und es werden mögliche Anpassungen vorgeschlagen. Von der Gemeinde erhalten die fehlbaren Patentinhaber/innen später ein Schreiben mit einer Gebührenrechnung. Zudem wird auf Massnahmen hingewiesen, welche umgesetzt werden müssen oder als Vorschlag empfohlen werden.