Elenal Wetli vom Preisvergleichsportal Comparis beantwortet die wichtigsten Fragen:
Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Die Grundversicherung können Sie jedes Jahr wechseln. Halten Sie die Kündigungsfristen ein. Ansonsten ist ein Wechsel nicht möglich.
Es gibt zwei mögliche Termine:
- der 30. November
- in Ausnahmefällen der 31. März
Mehr zum Thema erfahren Sie im Artikel Grundversicherung kündigen.
Der Kündigungstermin für die Zusatzversicherung unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate. Die Kündigung ist dann bis am 30. September möglich. Weitere Informationen zum Wechsel der Zusatzversicherung finden Sie im Artikel Zusatzversicherung kündigen und wechseln. (https://www.comparis.ch/krankenkassen/system/zusatzversicherung-kuendigen)
Wie halte ich die Kündigungsfrist ein?
Entscheidend ist das Datum, an dem die Krankenkasse die Kündigung erhält. Der Poststempel ist nicht relevant. Der Brief muss spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen.
Senden Sie die Kündigung als Einschreiben. Damit haben Sie einen rechtlich verbindlichen Zustellnachweis. Bringen Sie die Kündigung notfalls persönlich bei Ihrem Versicherer vorbei. Lassen Sie sich die Übergabe bestätigen.
Kann ich die Grundversicherung kündigen, bevor ich eine neue Krankenkasse habe?
Die alte Krankenkasse braucht eine Bestätigung der neu abgeschlossenen Krankenversicherung. Ansonsten kann die alte Krankenkasse den Wechsel verweigern und sie bleiben bei der alten Krankenkasse. Die Kündigung ist aber auch ohne eine unmittelbare Aufnahmebestätigung möglich: Dazu muss die Aufnahmebestätigung bis spätestens am 31. Dezember bei der alten Krankenkasse eintreffen.
Kann ich die Krankenkasse trotz Zahlungsrückständen wechseln?
Solange ausstehende Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten nicht vollständig beglichen sind, können Sie die Krankenkasse nicht wechseln.
Ist der Wechsel der Krankenkasse trotz Krankheit möglich?
Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Die Grundversicherung dürfen Sie unabhängig von ihrem Gesundheitszustand oder Alter wechseln. Krankenkassen sind deshalb verpflichtet, Sie aufzunehmen – auch wenn Sie in ärztlicher Behandlung sind.