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Hombrechtikon
17.03.2023
17.03.2023 10:27 Uhr

Ersatzwahl Schulpflege für die Restamtsdauer

Die Vorgeschlagene ist bereits gewählt. (Symbolbild) Bild: picswiss.ch
Gestützt auf die Wahlausschreibungen vom 3. Februar 2023 ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege Hombrechtikon innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Name, Vorname Geburtsjahr Beruf Wohnort Partei
Cimirro, Isabelle 1969 Kantonsschullehrerin, Lektorin Schwösterrainstrasse 6, 8714 Feldbach parteilos

In Anwendung von Art. 7 und Art. 8 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 24. März 2023, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Hombrechtikon (wahlleitende Behörde), Postfach 383, 8634 Hombrechtikon, eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Hombrechtikon hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen und Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigen der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.

Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Der Gemeinderat Hombrechtikon erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.

Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, soll am Sonntag, 18. Mai 2023, eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinde Hombrechtikon / Goldküste24