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Hombrechtikon
24.03.2023

Festlegung des Gewässerraums

Die Kantone müssen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Die Gewässer werden somit geschützt.

Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Hombrechtikon den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet. Der Gemeinderat genehmigte mit Beschluss Nr. 45 vom 07. März 2023 die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 15 g HWSchV.

Angaben zur Auflage:

Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Hombrechtikon die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 24. März 2023 bis zum 24. Mai 2023 während 60 Tagen bei der Gemeinde Hombrechtikon, Einwohnerdienste, Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.

Rechtsmittelbelehrung:

Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 24. Mai 2023 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Kontaktstelle eingereicht werden.

Gemeinde Hombrechtikon / Goldküste24