Initiative zur vorberatenden Gemeindeversammlung
(GR 2023-42)
Bei der Gemeinde Zumikon ist Ende Januar 2023 eine Initiative eingegangen, unterzeichnet von den Zumikern Dr. Conrad Frey, Rolf Eicher und Beat Hauri. Die Initiative möchte in der Gemeinde Zumikon die vorberatende Gemeindeversammlung vor Urnenabstimmungen (wieder) einführen. Damit sollen Geschäfte, welche der Urnenabstimmung unterstehen, vorgängig an einer Gemeindeversammlung vorberaten werden. Erreicht werden soll dies mit einer Anpassung bzw. Ergänzung in der Gemeindeordnung. Der Gemeinderat hat die eingereichte Initiative als gültig erklärt. Die Urnenabstimmung über die Initiative wird auf den 3. September 2023 angesetzt. Der Gemeinderat wird sich zu einem späteren Zeitpunkt inhaltlich zur Initiative äussern und eine Abstimmungs-Empfehlung abgeben.
Einleitung Vorprüfungsverfahren für den Gestaltungsplan «Chreien Ost»
(GR 2023-48)
Das Grundstück-Nr. 4730 bildet zusammen mit den Parzellen Grundstücks-Nrn. 4728 und 4744 das Gebiet «Chreien», welches im Zonenplan mit der Gestaltungsplanpflicht «Chreien» belegt ist. Die Grundeigentümerin, die Allreal GU AG beabsichtigt, auf der Parzelle Nr. 4730 eine Wohnüberbauung mit qualitativ hochstehenden Reihenhäusern für junge Paare und junge Familien zu realisieren. Gemäss Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Zumikon (BZO) sind über dieses Gebiet ein bzw. mehrere Gestaltungspläne auszuarbeiten. Werden mit einem Gestaltungsplan die in der BZO enthaltenen Vorschriften nicht überschritten, liegt die Kompetenz zur Genehmigung des Gestaltungsplans beim Gemeinderat.
Der vorliegende Gestaltungsplan überschreitet den zulässigen Rahmen gemäss BZO nicht, weshalb der Gemeinderat den Gestaltungsplan zuhanden des Vorprüfungsverfahrens verabschiedet hat. Der Gestaltungsplan wird ab Freitag, 24. März 2023 bei der Gemeinde öffentlich aufliegen (siehe separate Amtliche Publikation). Parallel dazu wird der Kanton die Vorprüfung des Gestaltungsplans vornehmen.
Privater Gestaltungsplan Dorfplatz 13. Zustimmung und Antrag zuhanden der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023
(GR 2023-50)
Für die Neuüberbauung des Grundstücks Nr. 3859, Dorfplatz 13 (vormals Metzgerei Schweizer), hat die private Eigentümerin, die Moyreal Immobilien AG, einen Gestaltungsplan, basierend auf den Handlungsgrundsätzen des Masterplans Dorfplatz Zumikon ausgearbeitet. Da der Gestaltungsplan in einigen Punkten von der Regelbauweise gemäss Bau- und Zonenordnung (BZO) abweicht, ist der Souverän für die Genehmigung des Gestaltungsplans zuständig. Nach der Vorprüfung durch den Kanton sowie der öffentlichen Auflage, während derer keine Einwendungen oder Anträge eingegangen sind, hat der Gemeinderat den Gestaltungsplan nun zuhanden der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023 verabschiedet. Zu diesem Geschäft erfolgt demnächst eine detaillierte Information.
Zusätzliche Lehrstelle als Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ
(GR 2023-51)
Fachleute Betriebsunterhalt sorgen für einen reibungslosen Betrieb in Gemeinden und Städten, in den Werkhöfen, Schul- und Sportanlagen, aber auch in Privatliegenschaften. Im Werkhof Zumikon werden schon seit Jahren erfolgreich Fachleute Betriebsunterhalt mit dem Schwerpunkt Werkdienst ausgebildet. Der Bereich Hausdienste und Technik bildet aktuell noch keine Lernenden aus. Jugendliche finden bei der Gemeinde Zumikon aber die idealen Voraussetzungen vor, um diesen vielseitigen Beruf zu erlernen. Der Gemeinderat hat auf Vorschlag der Abteilung Liegenschaften der Schaffung einer zusätzlichen Lehrstelle für Fachleute Betriebsunterhalt EFZ, mit dem Schwerpunkt Hausdienst, zugestimmt. Die Förderung von Berufsnachwuchs und damit verbunden das Angebot einer zusätzlichen Lehrstelle ist ein wichtiger Beitrag für Jugendliche aus Zumikon und der Region. Die neue Lehrstelle kann im August 2024 erstmals und in der Folge alle drei Jahre neu besetzt werden. Damit bietet die Gemeinde zukünftig vier Ausbildungsplätze an: Bereits seit etlichen Jahren etabliert sind die Lehrstellen bei der Gemeindeverwaltung (Kaufmann/Kauffrau, jedes Jahr), im Werkhof (Fachperson Betriebsunterhalt, alle 3 Jahre) und in der schulischen Tagesbetreuung (Fachperson Betreuung, unregelmässig).
Bewilligung Erdwärmesonden-Wärmepumpenanlage
(GR 2023-52)
Der Gemeinderat hat für die Erstellung einer Erdwärmesonden-Wärmepumpenanlage im Baulinienbereich am Mosacher 5, die Bewilligung unter gewissen Auflagen und Bedingungen erteilt (Bauherrschaft Jan Wetter, Zumikon).
Genehmigung der Jahresrechnung 2022 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023
(GR 2023-53)
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2022, inkl. Sonderrechnungen und Investitionsrechnung, genehmigt und zuhanden der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023 verabschiedet. Zum Geschäft folgt demnächst eine detaillierte Information.