Ersatzwahl eines Mitglieds der Bürgerrechtsbehörde für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 (provisorischer Wahlvorschlag)
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 10. Februar 2023 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Bürgerrechtsbehörde innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
- Faoro Denis, m, geb. 24. Januar 1983, Arzt, General-Wille-Strasse 10, 8706 Meilen, Heimatort: Bülach, Grünliberale Partei
- Lubreglia Vito, m, geb. 21. Oktober 1962, Finanzberater, Bünishoferstrasse 164b, 8706 Meilen, Heimatort: Meilen, parteilos
In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen ab dieser Publikation angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Meilen eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat (Art. 4 Abs. 2 Gemeindeordnung). Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.
Ist eine stille Wahl nicht vorgesehen oder sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.