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Küsnacht
29.06.2023

Genehmigung Förderreglement Biodiversität

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen Rekurs eingereicht werden. (Symbolbild) Bild: kuesnacht.mopage.ch
Das Förderreglement Biodiversität Küsnacht 2023-2025 wurde am 21. Juni 2023 (GR-23-61) vom Gemeinderat genehmigt.

Die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 hat den Rahmenkredit zum Programm Klima, Grünraum und Energie 2022-2025 bewilligt.

Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Der Beschluss des Gemeinderates und das Förderreglement Biodiverstität Küsnacht 2023-2025 liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Bausekretariat, 2. Stock) zur Einsicht auf.

Gemeinde Küsnacht / Goldküste24