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06.07.2023

Sind die hübschen Nuggiketten sicher?

Zulässige Nuggikette mit einer Länge von 22 cm und Ventilationslöchern an der Befestigungsvorrichtung. Bild: Kantonales Labor Zürich
Der Nuggi ist für viele Babys unentbehrlich. Damit er nicht verloren geht, wird er gerne an die Nuggikette gehängt. Sie ist zwar praktisch, birgt aber auch Gefahren. Das Kantonale Labor Zürich hat 10 Anbietende von Nuggiketten kontrolliert.

Das beliebte Geschenk für Babys wird von verschiedenen Produzentinnen und Produzenten online oder im Verkaufsladen angeboten. Nuggiketten sind praktisch, Teile davon können aber verschluckt werden, und es besteht die Gefahr, dass diese das Baby strangulieren, falls die Ketten zu lang sind.

Wer gewerblich mit Nuggiketten handelt, muss die gesetzlichen Vorgaben kennen und respektieren. In der Spielzeugverordnung sind dazu europäische Normen aufgelistet, die eingehalten werden müssen.

Maximal 22 cm lang

Für Schnüre und Ketten an Spielzeug, vorgesehen für Kinder unter 18 Monaten, ist eine Länge von maximal 22 cm vorgeschrieben, teilt das Kantonale Labor Zürich mit. Mit dieser Begrenzung soll sichergestellt werden, dass das Kleinkind die Nuggikette nicht vollständig um den Hals wickeln kann. Der durchschnittliche Halsumfang eines Kindes im Alter von Geburt bis 36 Monate beträgt 24 cm. Somit bestehe kein Strangulationsrisiko, wenn die vorgeschriebene Länge nicht überschritten werde.

Es droht Erstickungsgefahr

Die Befestigungsvorrichtung am Kleidungsstück birgt zudem eine Erstickungsgefahr. Für verschluckbare Befestigungsvorrichtungen schreibt die Schnullerhalter-Norm darum Ventilationslöcher in definierter Grösse vor. Die Einhaltung dieser rechtlichen Anforderungen liegt gemäss kantonalem Labor in der Verantwortung des Herstellers bzw. von der "Inverkehrbringerin". Im Rahmen der Selbstkontrolle müsse diese sicherstellen, dass ihre Produkte die rechtlichen Anforderungen einhalten.

10 Unternehmen kontrolliert

Das Kantonale Labor Zürich hat zehn Unternehmen kontrolliert, die Nuggiketten anbieten. Alle Betriebe würden sich an die maximale Länge von 22 cm halten, so das Labor. Die Schweizer Lieferantinnen und Lieferanten des Zubehörs hätten die Herstellerinnen und Hersteller denn auch über die Längen-Beschränkung informiert, weshalb diesbezüglich keine Beanstandung ausgesprochen werden musste.

 

Herstellung und Verwendung von Nuggiketten

Bei der Herstellung und Verwendung der Nuggiketten ist zu beachten, dass die Kette maximal in einer Länge von 22 cm produziert wird. Man sollte die Nuggikette vor jedem Gebrauch kontrollieren und bei den ersten Anzeichen von Beschädigungen oder Mängeln nicht mehr benutzen. Es könnten sich verschluckbare Kleinteile lösen und es besteht Erstickungsgefahr.

Nur ausschliesslich Ketten mit einer maximalen Länge von 22 cm verwenden und niemals die Nuggikette verlängern, sonst besteht Strangulationsgefahr. Auch niemals an Schnüren, Bändern, Trägern oder losen Teilen der Kleidung befestigen. Auch hier besteht sonst Strangulationsgefahr.

Bei Herstellung und Verwendung von Nuggiketten beachten

  • maximale Länge von 22 cm
  • Nuggiketten niemals verlängern.
  • Nuggikette vor dem Gebrauch kontrollieren.
  • Die Kette bei den ersten Anzeichen von Beschädigungen oder Mängeln nicht mehr benützen! Es könnten sich verschluckbare Kleinteile lösen und es besteht Erstickungsgefahr.
  • Ausschliesslich Ketten verwenden. Den Nuggi niemals an Schnüren, Bändern, Trägern oder losen Teilen der Kleidung begestigen. Es besteht sonst Strangulationsgefahr.
PD/Zürioberland24/Goldküste24