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Kanton
19.09.2024
19.09.2024 08:07 Uhr

Deutlich höhere Steuern für Zürcher Wohneigentümer

De Immobilienpreise sind im Kanton Zürich in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Darum müssen die Häuser und Wohnungen neu bewertet werden, wie der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) vor den Medien sagte. Bild: KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
Wer im Kanton Zürich ein Haus oder eine Wohnung besitzt, muss sich ab 2027 auf deutlich höhere Steuerrechnungen gefasst machen.

 Grund: Der Kanton bewertet wegen der stark gestiegenen Immobilienpreise alle Liegenschaften neu. Die Regierung schlägt nun vor, wieder eine Härtefallregelung einzuführen. «Mit diesem Geschäft werden wir keinen Blumenstrauss gewinnen», sagte der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) am Dienstagnachmittag vor den Medien. 

Gerichtsentscheid und Fachgutachten

Aber, so betonte Stocker, die Zürcher Weisung zur Bewertung der Liegenschaften und zum Eigenmietwert habe so oder so überarbeitet werden müssen. Denn: Zwei Gerichtsentscheide besagten, dass viele Liegenschaften im Kanton unterbewertet seien. Die letzte Immobilien-Neubewertung fand 2009 statt, seither explodierten die Preise. Eine nach den Gerichtsurteilen in Auftrag gegebenes Fachgutachten bestätigte den Befund.

Härtefallregel wieder einführen

Mit der Neubewertung müssen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer im Kanton Zürich künftig teils deutlich höhere Steuern bezahlen. Laut Stocker werden die Vermögenssteuerwerte um durchschnittlich 48 Prozent ansteigen. Weiter steigen die Eigenmietwerte für Einfamilienhäuser im Schnitt um 11 Prozent, für Stockwerkeigentum durchschnittlich um 10 Prozent. Je nach Haustyp und Region sei die Steigerung unterschiedlich, sagte Stocker.

Für gewisse Haushalte sei dieser Anstieg markant, sagte der Finanzdirektor. Deutlich mehr Haushalte stünden dann wohl vor finanziellen Herausforderungen. «Aus diesem Grund will der Regierungsrat die Härtefallregelung auf kantonaler Ebene wieder einführen», sagte Stocker. Eine solche wurde erst 2023 abgeschafft. Es solle niemand das Eigenheim verlassen müssen wegen des höheren Eigenmietwerts, so der Finanzdirektor.

Neue Bewertungen kommen Anfang 2027

Die neue Weisung soll Anfang 2026 in Kraft treten. Das heisst, die steuerpflichtigen Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer werden die neuen Liegenschaftsbewertungen Anfang 2027 zusammen mit der Steuererklärung 2026 per Post erhalten. Die Gemeindesteuerämter sind für die einzelnen Bewertungen zuständig, wie Harry Müller vom kantonalen Steueramt sagte.

Mehreinnahmen von 85 Millionen Franken

Die neuen Bewertungen spülen dem Kanton Mehreinnahmen in die Kasse. Das kantonale Steueramt schätzt, dass der Kanton von 45 Millionen Franken bei der Einkommenssteuer und 40 Millionen Franken bei der Vermögenssteuer profitieren wird. Das selbe gilt für die Gemeinden.

Keystone-SDA