Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Gustav-Maurer-Strasse 24, Zollikon, wird auf dem Parkplatz Riet vom 29. April 2025 bis ca. am 1. Juni 2026 folgende Verkehrsanordnung verfügt.
- Parkplatz Riet: Absperrung ca. der Hälfte des Parkplatzes als Installationsplatz für Bauarbeiten
- Die Verkehrsanordnung bleibt mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechts-verbindlich.
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.