Die Gewässerräume an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Küsnacht wurden mit Verfügung der Baudirektion Kanton Zürich vom 21. März 2024 festgelegt.
Davon ausgenommen sind die Gewässerräume an den Grenzgewässern Düggelbach und Mühlebach. Diese werden durch die Nachbargemeinde Zollikon festgelegt.
Erarbeitung Gemeinde Zollikon
Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Zollikon den Gewässerraum im Siedlungsgebiet erarbeitet.
Der Gemeinderat Zollikon hat mit Beschluss 2025-77 vom 9. April 2025 die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 15 g HWSchV verabschiedet.
Öffentliche Auflage der Pläne
Gestützt auf § 15 g HWSchV machen die Gemeinden Zollikon und Küsnacht die Planauflage öffentlich bekannt.
Die Unterlagen liegen vom 21. Mai 2025 bis zum 21. Juli 2025 während 60 Tagen bei der Gemeinde Zollikon (Bergstrasse 20, 8702 Zollikon) sowie bei der Gemeinde Küsnacht (Bausekretariat, 2. Stock, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht) öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Einblick auch digital möglich
Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser unter www.maps.zh.ch sowie auf den Webseiten der beiden Gemeinden publiziert.
Auflagefrist
Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben.
Einwendungen müssen bis zum 21. Juli 2025 schriftlich und begründet bei der jeweiligen Kontaktstelle eingereicht werden.