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Zollikon
10.06.2025
10.06.2025 08:34 Uhr

Neue Radstreifen entlang der Seestrasse

Geplante Radstreifen entlang der Seestrasse: Der Kanton Zürich will mit dem Projekt die Sicherheit für Velofahrer und Fussgänger deutlich verbessern. Bild: www.zollikon.ch
Entlang der Seestrasse entstehen neue Radstreifen. Bis zum 7. Juli läuft das Mitwirkungsverfahren – Einwendungen können schriftlich eingereicht werden.

Entlang der Seestrasse in Zollikon soll die Verkehrssicherheit verbessert werden. Das Tiefbauamt des Kantons Zürich plant, beidseitig Radstreifen anzulegen. Gleichzeitig sollen Massnahmen getroffen werden, um insbesondere Fussgänger – etwa Schulkinder – besser zu schützen.

Das Projekt trägt den offiziellen Titel «Zollikon, BGK Seestrasse (Stadtgrenze Zürich – Gemeindegrenze Küsnacht)». Die betroffene Strecke gehört zur kantonalen Staatsstrasse und ist eine wichtige Verbindung entlang des Zürichsees.

Verkehrsführung neu gedacht

Mit dem Bau der Radstreifen verfolgt der Kanton Zürich das Ziel, den Strassenraum sicherer und übersichtlicher zu gestalten. Vor allem der Veloverkehr soll durch die neuen Spuren besser vom motorisierten Verkehr getrennt werden. Auch für Fussgänger sollen gezielte Verbesserungen erfolgen.

Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Phase der öffentlichen Mitwirkung. Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich aktiv in den Planungsprozess einzubringen.

Einblick in die Planunterlagen

Die Projektunterlagen liegen öffentlich auf. Interessierte können sie während der Auflagefrist bei der Bauabteilung der Gemeinde Zollikon einsehen – jeweils vormittags an der Bergstrasse 20. Zudem sind die Pläne auch auf der Website des Kantons Zürich abrufbar. Dort jedoch nur zu Informationszwecken – rechtlich verbindlich sind ausschliesslich die physischen Dokumente vor Ort.

Die Auflage läuft noch bis zum 7. Juli 2025. Innerhalb dieser Frist können schriftlich Einwendungen oder Anregungen zum Projekt eingereicht werden. Diese sind an die Gemeinde Zollikon zu richten, welche sie an das Tiefbauamt des Kantons Zürich weiterleitet.

Einwände schriftlich einreichen

Wer Einwände gegen das Projekt erheben will, muss dies schriftlich tun. Zuständig ist die Baudirektion des Kantons Zürich, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich. Alle Rückmeldungen müssen innerhalb der 30-tägigen Frist erfolgen.

Falls Einwendungen nicht berücksichtigt werden können, wird dies in einem gesonderten Bericht schriftlich erläutert. Die Mitwirkung endet am 7. Juli 2025. Danach entscheidet das Tiefbauamt über das weitere Vorgehen.

Das Projekt ist Teil einer umfassenden Strategie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf kantonalen Strassen. Besonders in stark frequentierten Zonen wie der Seestrasse in Zollikon spielen klare Verkehrsführungen eine zentrale Rolle.

Gemeinde Zollikon/ Goldkueste24