Der Küsnachter Politiker spricht von einer «Unterstellung» und «Falschinformationen», die geeignet seien, das Stimmvolk in unzulässiger Weise zu beeinflussen.
Zwei Passagen in der Kritik
Konkret kritisiert Amrein zwei Passagen des beleuchtenden Berichts: Zum einen wird darin behauptet, er verfolge mit seiner Einzelinitiative «eher persönliche Motive» als das Gemeinwohl. Zum anderen sei die Darstellung falsch, wonach die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich und die Werke am Zürichsee AG keine direkten Konkurrenten seien. Beides, so Amrein, sei nicht zutreffend – und verletze die verfassungsmässig garantierte freie Willensbildung (Art. 34 BV).
Interessenskonflikte verhindern
Amreins Einzelinitiative will verhindern, dass Gemeindevertreter gleichzeitig in Konkurrenzorganisationen aktiv sind. Der Gemeinderat hält dies für unnötig: Interessenkonflikte seien durch kantonales Recht klar geregelt, Mandate würden offengelegt, und die aktuelle Praxis habe sich bewährt. Zusätzliche Einschränkungen könnten laut ihm Fachwissen kosten, Synergien zerstören und Behördenämter unattraktiver machen. Deshalb empfiehlt er ein «Nein».
Das EKZ-Dilemma
Amrein begründet, seine Initiative solle verhindern, dass Gemeinderäte gleichzeitig in konkurrierenden Unternehmen Einsitz nehmen können – ein klarer Schutz vor Interessenkonflikten. Im konkreten Fall geht es um den Küsnachter Gemeindepräsidenten: Markus Ernst, der sowohl Mitglied des Verwaltungsrats der EKZ ist als auch, vom Küsnachter Gemeinderat entsandt, im Verwaltungsrat der Werke am Zürichsee AG sitzt.
«Falschinformation»
Dass der beleuchtende Bericht nun seine Beweggründe in Zweifel zieht, bezeichnet Amrein als «Unterstellung». Und die Information im beleuchtenden Bericht, wonach es sich bei den Werke am Zürichsee AG und den EKZ um keine direkten Konkurrenten handelt, als «Falschinformation».
Absage gefordert
Der Rekurrent verlangt deshalb, die Abstimmung abzusagen und mit einem korrigierten Bericht neu anzusetzen. Eventualiter solle der Bericht zumindest klar als Korrektur gekennzeichnet und die beanstandeten Stellen gestrichen werden. Neben der inhaltlichen Richtigstellung fordert Amrein auch, dass die Kosten des Verfahrens vom Gemeinderat zu tragen seien – sowie eine Entschädigung für seinen Aufwand.
Der Bezirksrat am Zug
Ob die Abstimmung wie geplant stattfinden kann oder verschoben werden muss, liegt nun in den Händen des Bezirksrats.