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Kanton
23.08.2025
23.08.2025 07:03 Uhr

Personenverkehr: Keine Abstimmung

Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich können Ende November über vier statt fünf Vorlagen abstimmen. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Die Stimmberechtigten des Kantons entscheiden am 30. November über vier statt fünf Vorlagen. Die Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr kommt nicht zur Abstimmung.

Der Regierungsrat hatte die Vorlage ursprünglich unter Vorbehalt angeordnet. Nun aber müsse über diese Änderung nicht abgestimmt werden, teilte er am Freitag mit. Grund: Die Referendumsfrist ist am 5. August ungenutzt verstrichen.

Mehr bezahlbare Wohnungen

Zur Abstimmung kommen Ende November das Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz, die kantonale Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» sowie der Gegenvorschlag des Kantonsrats, die kantonale Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» sowie der Gegenvorschlag des Kantonsrats und das Strassengesetz.

Keystone-SDA