Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Magazin Agenda
Hombrechtikon
19.11.2021

Rodung als Hochwasserschutzmassnahmen

Die Gemeinde ersucht um die Bewilligung zur Rodung von 1090 m2 Wald. Bild: Pixabay
Die geplante Rodung ist notwendig, um die Hochwasserschutzmassnahmen am Feldbach zu realisieren.

Rodung im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmassnahmen am Feldbach,
öffentliche Gewässer 2.0

Das folgende Vorhaben wird gemäss Art. 5 WaV öffentlich aufgelegt.
Die Gemeinde Hombrechtikon ersucht im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz -
und Revitalisierungsprojekt Feldbach um die Bewilligung zur Rodung von 1090 m2 Wald
(950 m2 davon temporär) auf den Grundstücken Kat.-Nrn. 313, 320, 2876, 6714, 7083,
5710 und 5711.
Die geplante Rodung ist notwendig, um die Hochwasserschutzmassnahmen am Feldbach zu realisieren.

Unterlagen zur Einsicht

Die Unterlagen zum Rodungsgesuch liegen 30 Tage vom Datum der Ausschreibung an beim Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, Weinbergstrasse 15, 8090 Zürich oder digital unter www.zh.ch/rodung zur Einsicht auf. Ebenfalls liegen sie während der ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Hombrechtikon, Feldbachstrasse 12, Schalter Einwohnerdienste, OG, zur Einsicht auf.

Rechtsmittel

Einsprachen gegen die Rodung sind mit Antrag und Begründung innert 30 Tagen seitder Ausschreibung schriftlich an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald,Weinbergstrasse, 15, 8090 Zürich, zu richten.
Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtenen Unterlagen zum Rodungsgesuch sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Gemeinde Hombrechtikon/Goldküste24