Dies geht aus der ersten Hochrechnung des Statistischen Amts des Kantons Zürich hervor.
Das neue Energiegesetz schreibt vor, dass Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch Alternativen ersetzt werden müssen, also etwa durch Fernwärme, eine Wärmepumpe oder den Anschluss an einen Wärmeverbund mit Holzschnitzeln. Auch Biogas wäre zulässig.
Für das Energiegesetz waren alle Parteien bis auf SVP und EDU. Sie ergriffen zusammen mit dem Hauseigentümerverband Zürich das Referendum.