Die EVP erachtet eine flexiblere Organisation als im Interesse der Küsnachter Bevölkerung liegend. Der Grundsatz, dass alle betagten und pflege-bedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner es sich leisten können, in Küsnacht zu bleiben, muss aus Sicht der EVP in die Grunddokumente der neuen Gesundheitsnetz AG (GNK AG) einfliessen.
Mehr Einfluss der Gemeinde
Als nicht zielführend betrachtet die EVP hingegen die Übertragung von Liegenschaften an die GNK AG. Liegen-schaften können in der Zukunft auch anders genutzt werden und die Festsetzung eines Übertragungswertes könnte zum Zankapfel und damit zum Stolperstein für die Vorlage werden.
Im weiteren stört sich die EVP daran, dass mit der geplanten Neuorganisation der Gemeinderat deutlich an Einfluss gewinnen würde, zulasten der Stimmbevölkerung und auch der RPK. Wenn der Gemeinderat uneingeschränkt die Aktionäre vertritt und im Verwaltungsrat sitzt, kontrolliert er sich selbst. Hier sind aus Sicht der EVP Gegenmassnahmen nötig, um die «checks and balances» sicherzustellen. Sie schlägt darum vor, dass die Statuten, die Eigentümerstrategie und die Jahresrechnung durch die Gemeindeversammlung abgenommen werden und somit auch von der RPK geprüft werden.
Keine einschränkenden Kriterien
Wichtig ist zudem die Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Die Statuten sollten vorgeben, dass eine Durchmischung im Hinblick auf Geschlecht, Alter und Fachwissen gegeben sein muss. Weitere einschränkende Kriterien wie z.B. eine fixe Quote, eine Wohnsitzpflicht oder eine Vertretung nach politischen Gesichtspunkten lehnt die EVP ab, da sie nur unnötig die Auswahl von geeigneten Personen einschränken würden.