Sitzung vom 29. Juni 2022
Finanz- und Aufgabenplan 2022-2026 / Festlegung finanzpolitische Ziele und mittelfristiger Haushaltsausgleich / Genehmigung Investitionsprogramm
Der Gemeinderat hat das Investitionsprogramm 2022-2031 mit Änderungen genehmigt.
Die bisherigen finanzpolitischen Ziele werden unverändert beibehalten:
- Attraktiver und stabiler Steuerfuss;
- Begrenzung Nettoverschuldung Steuerhaushalt längerfristig auf maximal 100 Mio. Franken;
- Finanzierung der laufenden Aufwendungen durch eine positive Selbstfinanzierung (Cashflow > 0);
- Mittelfristiger Haushaltsausgleich (§ 92 Gemeindegesetz) mit einer Betrachtung über acht Jahre (drei Abschluss‐ und fünf Planjahre). Der Ausgleich gilt als eingehalten, solange das zweckfreie Eigenkapital den Wert von 120 Mio. Franken nicht unterschreitet;
Sitzung vom 7. September 2022
Budget 2023 / Steuerfuss 2023 / Genehmigung
Der Gemeinderat hat den Budgetentwurf 2023 mit einem Ertragsüberschuss von 0.3 Mio. Franken genehmigt. Dies bei einem Aufwand von 273.1 Mio. Franken und einem Ertrag von 273.4 Mio. Franken. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung einen gleichbleibenden Steuerfuss von 75%. Es sind Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von 24.8 Mio. Franken und im Finanzvermögen von 8.7 Mio. Franken budgetiert.
Sitzung vom 21. September 2022
Budget 2023 / Festsetzung Steuerfuss 2023 / Genehmigung und Verabschiedung von Antrag und Weisung zuhanden der Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat hat am 7. September 2022 den Budgetentwurf 2023 sowie den Vorschlag für den Steuerfuss 2023 genehmigt. Er beantragt der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 die Genehmigung des Budgets 2023 sowie die Festsetzung des Steuerfusses 2023 auf unverändert 75 Prozent.
Finanz- und Aufgabenplan 2022–2026 / Genehmigung
Der Gemeinderat hat den Finanz- und Aufgabenplan 2022-2026 genehmigt. Dieser wird der Gemeindeversammlung gleichzeitig mit der Budgetvorlage zur Kenntnis gebracht. Der Steuerfuss 2023 wird unverändert mit 75 Prozent beantragt.
Das Investitionsprogramm 202-2026 umfasst für das Verwaltungsvermögen 120 Mio. Franken (davon Steuerhaushalt 104 Mio. Franken), die zu 58 Prozent aus der in dieser Periode erwirtschafteten Selbstfinanzierung finanziert werden können (Steuerhaushalt 55 Prozent). Weiter sind Investitionen ins Grundeigentum Finanzvermögen von 27 Mio. Franken vorgesehen.
Die finanzpolitischen Ziele und der mittelfristige Haushaltsausgleich, die der Gemeinderat bereits am 29. Juni 2022 genehmigt hat, können mit der vorliegenden Planung eingehalten werden.
Zürichstrasse 111 / Gesuch um Wiedererwägung und Schutzentlassung
Das Gebäude Vers.-Nr. 957, Zürichstrasse 111, auf dem Grundstück Kat.-Nr. 11649, wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 8. Juni 2011 unter kommunalen Schutz gestellt. Die neuen Grundeigentümer haben die Wiedererwägung der Unterschutzstellung und die Schutzentlassung beantragt. Der Gemeinderat hat das Wiedererwägungsgesuch abgewiesen, soweit er darauf eingetreten ist.