Gegen die Änderungen der Gebührentarife kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden.
Der Beschluss und das geänderte Reglement liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf. Bei Fragen zu den Gebührenänderungen steht die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.