Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG SR 151.3 / VböV SR 151.34) verpflichtet die Gemeinde Küsnacht, die Zugänge zu den Bushaltestellen und Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2023 behindertengerecht umzubauen.
Im Jahr 2016 wurden die Rahmenbedingungen und Lösungsstrategien im Rahmen einer Studie ausgearbeitet. Darauf aufbauend ist 2018 ein «Vorprojekt Plus» ausgearbeitet worden. Die daraus resultierende Terminierung und Budgetierung sieht eine Sanierung der Bushaltestelle Himmelistrasse im Jahr 2023 vor.
Gleichgestellt mit eingeschränkter Mobilität

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt.
Die Projektunterlagen liegen, nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche bei der Gemeinde Küsnacht, Bausekretariat, 2. Stock, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, zur Einsicht auf.
Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Rechtliche Hinweise
Innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen (Poststempel) können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihrem schutzwürdigen Interesse berührte Personen, Gemeinde sowie andere Körperschaft oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Gemeinderat Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.