Bushaltestelle Himmelistrasse / Öffentliche Auflage gemäss § 16 und 17 Strassengesetz
Der Gemeinderat hat das Bauprojekt «Bushaltestellen Himmelistrasse» zuhanden der öffentlichen Auflage gemäss § 16 und 17 StrG während 30 Tagen verabschiedet.
Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet die Gemeinden, die Zugänge zu den Bushaltestellen und Fahrzeugen bis Ende 2023 behindertengerecht umzubauen. Mit dem Bauprojekt der Bushaltestellen Himmelistrasse wird dies gewährleistet.