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Küsnacht
17.11.2022

Gesundheitsnetz – noch mehr Mitspracherecht

Der Abstimmungstermin wurde auf den 18. Juni 2023 festgelegt. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Nach den Dialogabenden mit der Bevölkerung, der Auswertung der Vernehmlassung und den Gesprächen mit den Parteien wird die Mitsprache der Bevölkerung bei der Gesundheitsnetz Küsnacht AG nochmals gestärkt.

Neu können die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung darüber abstimmen, ob der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der GNK AG vom Gemeinderat genehmigt werden sollen oder nicht. Den Abstimmungstermin hat der Gemeinderat auf den 18. Juni 2023 festgelegt. Auch über die Einzelinitiative wird an diesem Termin abgestimmt.

Zu 100 Prozent Gemeindeeigentum

Mit der Vernetzung aller Angebote unter dem Dach des Gesundheitsnetzes Küsnacht hat die Gemeinde den ersten Schritt zu einer modernen Alters- und Gesundheitsversorgung gemacht. Wie in anderen Gemeinden der Schweiz und des Kantons Zürich im Speziellen soll das «Gesundheitsnetz Küsnacht» nun verselbständigt werden, und zwar in Form einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft. Diese ist dem Gemeinwohl und dem Service Public verpflichtet. Sie ist nicht gewinnorientiert, und die Aktien bleiben zu 100 Prozent im Eigentum der Gemeinde Küsnacht.

Wichtige Anliegen übernommen

Der Gemeinderat hat wichtige Anliegen der Bevölkerung übernommen und in die Unterlagen eingebaut. Gesundheitsvorsteherin Susanne Schubiger-Münger sagt: "Wir haben heute eine Vorlage aus der Bevölkerung für die Bevölkerung. Die gute Alters- und Gesundheitsversorgung in Küsnacht ist so auch für kommende Generationen gesichert."

Zustimmung der Bevölkerung nötig

Im Vernehmlassungsverfahren wurde klar, dass eine starke Mitsprache der stimmberechtigten Bevölkerung beim Geschäftsbericht und der Jahresrechnung der Gesundheitsnetz Küsnacht AG gewünscht wird. Der Gemeinderat hat dieses Ansinnen aufgenommen und beschlossen, dass die Gemeindeversammlung darüber abstimmen soll, ob der Gemeinderat als Aktionärsvertreter den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der GNK AG genehmigen darf. Die Rechnungsprüfungskommission kann das Geschäft vorgängig prüfen und ihre Empfehlung dazu abgeben.

Vertretung durch Beirat

Eine Küsnachter Eigenheit ist der Beirat, welcher die Interessen und Bedürfnisse der Bevölkerung vertreten und einen regelmässigen Austausch mit dem Verwaltungsrat sowie der Geschäftsleitung pflegen soll. Dem von den Interessengruppierungen formulierten Anliegen, das Reglement zum Beirat noch vor dem Urnengang auszuarbeiten, trägt der Gemeinderat Rechnung.

Mit 40 Prozent solide halten

Weiter wurde der Vorschlag eingebracht, die Kompetenz des Gemeinderats für die Gewährung von Darlehen von den ursprünglich angedachten Fr. 40 Mio. um die Hälfte auf Fr. 20 Mio. zu senken. Diese Forderung hat der Gemeinderat übernommen. Sie entspricht der Regelung, wie sie die Gemeindeordnung bereits für die Netzanstalt Küsnacht vorsieht. Überdies soll die Kapitalstruktur mit einer Eigenkapitalquote von 40 Prozent solide gehalten werden.

Vorbereitung der Urnenabstimmung

Den Termin für den Urnengang hat der Gemeinderat auf den 18. Juni 2023 festgelegt. An diesem Datum wird ebenfalls über die Einzelinitiative «Der Altersbereich ist keine Aktiengesellschaft – Altsein geht alle an» abgestimmt. Da sich die Ausgliederungsvorlage des Gemeinderats und die Einzelinitiative ausschliessen, erfolgt die Abstimmung mittels Stichfrage.

In den kommenden Wochen wird nun die Abstimmungsvorlage fertig vorbereitet. Der Gemeinderat wird die Bevölkerung rechtzeitig über die weiteren Grundlagen, welche in Arbeit sind, informieren. Dazu gehören insbesondere das Reglement über den Beirat, das Organisationsreglement, das Personalreglement sowie die Eigentümerstrategie.

Aktuelle Informationen

zum Projekt sind unter www.kuesnacht.ch abrufbar.

Susanna Schubiger, Vorsteherin Gesundheit, steht der Bevölkerung zudem für Sprechstunden, welche individuell vereinbart werden können, bereit (E-Mail, Tel.079 501 26 82).

Gemeinde Küsnacht/Goldküste24