Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Magazin Agenda
Küsnacht
17.11.2022

Schutzzonenreglement – Revision Quellschutzzonen

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Rekurs erhoben werden. (Symbolbild) Bild: geoplan.ch
Im Auftrag der Werke am Zürichsee AG hat die Dr. von Moos AG, Zürich den Schutzzonenplan und das Schutzzonenreglement der folgenden Quellschutzzonen von Küsnacht revidiert.

•           Stiefelholz 1 und 2
•           Hürlimann 1 und 2
•           Tobelmühle
•           Schmalzgrueb

Die Schutzzonen sind unterteilt in:

•           Zone S1 Fassungsbereich
•           Zone S2 Engere Schutzzone
•           Zone S3 Weitere Schutzzone

Der Fassungsbereich dient dem unmittelbaren Schutz der Trinkwasserfassung. Mit der engeren Schutzzone soll die Trinkwasserfassung vor schädlichen Einflüssen und baulichen Eingriffen geschützt werden. Die weitere Schutzzone ist eine Pufferzone im Übergang zum anschliessenden Gewässerschutzbereich. Hier werden die Nutzungsbeschränkungen und Massnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr erlassen.

Der formellen Festsetzung der revidierten Schutzzonen wurde vom Gemeinderat, mit Beschluss GR-22-15 vom 2. Februar 2022, zugestimmt.

Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung Nr. GWV 2022-0075 vom 22. Juli 2022 die mit Beschluss des Gemeinderates Küsnacht vom 2. Februar 2022 festgesetzten, überarbeiteten Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Hürlimann 1 und 2, Schmalzgrueb, Stiefelholz 1 und 2 sowie Tobelmühle und das entsprechende Reglement genehmigt.

Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden.Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Alles einsehbar

Die Pläne und Reglemente liegen, während der 30-tägigen Rekursfrist vom 17. November 2022 bis zum 19. Dezember 2022, zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf und sind im Gemeindehaus beim Bausekretariat, 2. Stock, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, einsehbar.

Gemeinde Küsnacht, Abteilung Tiefbau und Sicherheit/Goldküste24