• Stiefelholz 1 und 2
• Hürlimann 1 und 2
• Tobelmühle
• Schmalzgrueb
Die Schutzzonen sind unterteilt in:
• Zone S1 Fassungsbereich
• Zone S2 Engere Schutzzone
• Zone S3 Weitere Schutzzone
Der Fassungsbereich dient dem unmittelbaren Schutz der Trinkwasserfassung. Mit der engeren Schutzzone soll die Trinkwasserfassung vor schädlichen Einflüssen und baulichen Eingriffen geschützt werden. Die weitere Schutzzone ist eine Pufferzone im Übergang zum anschliessenden Gewässerschutzbereich. Hier werden die Nutzungsbeschränkungen und Massnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr erlassen.
Der formellen Festsetzung der revidierten Schutzzonen wurde vom Gemeinderat, mit Beschluss GR-22-15 vom 2. Februar 2022, zugestimmt.
Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung Nr. GWV 2022-0075 vom 22. Juli 2022 die mit Beschluss des Gemeinderates Küsnacht vom 2. Februar 2022 festgesetzten, überarbeiteten Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Hürlimann 1 und 2, Schmalzgrueb, Stiefelholz 1 und 2 sowie Tobelmühle und das entsprechende Reglement genehmigt.